Bundesregierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz gegen Drohnen zurück, © DPA/Carsten Koall
Geräte zum Abwehren von Drohnen werden bei der Vorstellung neuer Abwehrtechniken zur Drohnenabwehr bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg vorgeführt : Zwei vermummte Beamte der Bundespolizei halten große Drohnenabwehrgeräte auf einem abgesperrten Gelände. Im Hintergrund stehen Zaun, Masten und technische Anlagen bei bedecktem Himmel. © DPA / Carsten Koall
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Die Bundesregierung hat Forderungen nach einer erweiterten Zuständigkeit der Bundeswehr für die Drohnenabwehr an Flughäfen zurückgewiesen.

Es seien "zu viel Fläche, zu viel Raum, zu viel Kilometer", die die Bundeswehr dann schützen müsste, sagte am Montag in Berlin ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das gehe nur im Verbund: Zuerst seien die Betreiber der Flughäfen und die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden gefragt.

Die Bundeswehr unterstütze diese bei Bedarf, wie im Luftsicherheitsgesetz festgelegt, sagte der Sprecher weiter. Auch bei ihren eigenen rund 1000 Liegenschaften und 300 Großstandorten könne die Bundeswehr Maßnahmen zur Drohnendetektion und -abwehr "nicht rund um die Uhr an zehntausenden Zaunkilometern bereitstellen". Eine hundertprozentige Sicherheit werde es nicht geben.

Die Bundeswehr setze bei der Drohnenabwehr deshalb Schwerpunkte bei Liegenschaften, "wo sensible Aktivitäten sind, wo besonders schutzwürdige Informationen zum Beispiel vorhanden sind", sagte der Sprecher. Zudem gebe es für alle Teilstreitkräfte mobile Drohneneinsatz-Trupps, die schnell abgerufen werden könnten, in ständiger Bereitschaft seien und auch schon im Ausland tätig gewesen seien.

Aktuell ist auf einem Flughafengelände die Bundespolizei für die Drohnenabwehr zuständig, außerhalb die Landespolizei, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin erläuterte. Alle Flughäfen, für die die Bundespolizei zuständig sei, würden "mit mobiler Drohnenabwehrtechnik" ausgestattet.

"Die Bundespolizei hat da schon einiges beschafft", betonte die Sprecherin. Priorisiert seien die acht Flughäfen Frankfurt am Main, München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln-Bonn, Stuttgart und Leipzig-Halle. Für den Münchner Flughafen sei eine Ausschreibung im Juni abgeschlossen worden, alle weiteren Ausschreibungen und Vergabeverfahren sollten nach Planungsstand bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Geplant ist zudem eine Stärkung der Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei: Sie soll von 130 auf 300 Kräfte vergrößert werden und künftig von acht statt vier Standorten aus operieren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wollte dazu am Montag eine entsprechende Weisung an die Bundespolizei erteilen, sagte die Sprecherin.

Sie verwies zudem auf ein neues Technologiezentrum zur Drohnensicherheit, das am 18. August beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eingeweiht werden soll. Dort sollen demnach innovative Technologien für die Drohnensicherheit erforscht, entwickelt und erprobt werden.

Günther hatte Grundgesetzänderung gefordert

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte sich zuvor für einen Einsatz der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr an Flughäfen ausgesprochen. Die strikte Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit zwischen Bund und Ländern sei in diesen Zeiten nicht mehr zeitgemäß, sagte Günther am Montag im Deutschlandfunk. Für einen solchen Einsatz sei allerdings eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Darüber müsse nun gesprochen werden.

Für die Drohnenabwehr an Flughäfen ist in Deutschland derzeit grundsätzlich die Bundespolizei zuständig. Günther halte es aber für möglich, dass auch die Bundeswehr bei der Bekämpfung im Inneren eingesetzt werde, sagte er.

"Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen", sagte Günther dem Deutschlandfunk. Das gehe "nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern". Man merke bei den aktuellen Drohnenvorfällen, dass "Profis am Werk" seien. Kaum vorstellbar sei, dass dahinter nicht auch eine staatliche Infrastruktur stecke.

Bisher ist die Bundeswehr nur dafür zuständig, ihre eigenen Liegenschaften vor Drohnen zu schützen. Entferne sich eine Drohne davon, falle das in andere Zuständigkeitsbereiche, erläuterte Günther. Ähnliche Forderungen nach stärkeren Zuständigkeiten der Bundeswehr hatte zuvor bereits Röwekamp erhoben.

Auslöser der Debatte war ein Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle: Dort hatte ein Mitarbeiter im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs in der Nacht zum 5. August eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt. In der Nähe hatten sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge befunden. Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine. Ein Flugzeug, das kurz nach der Sperrung durchstartete, kollidierte zudem mit einem nicht identifizierten kleineren Flugobjekt – möglicherweise einer zweiten Drohne.

Am Donnerstagabend wurden laut Bundeswehr zudem zwei weitere Drohnen über dem Militärstandort Mechernich in Nordrhein-Westfalen gesichtet. Nach Medienberichten wird dort das Flugabwehrsystem Patriot gewartet.

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Artikel 5 – Ian Douglas: Bilaterale Abkommen und Netzstrategie, © airliners.de/KI
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"Open Skies bedeutet nicht, dass jemand kommt und bleibt"

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Ein ICE L auf Testfahrt fährt dieselbetrieben über den Hindenburgdamm bei Sylt, © Deutsche Bahn/Dirk Wittmann
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