Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor einer Aufweichung des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Anlass ist die geplante Reform der Gesetze über den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will.
GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke sagte, das Trennungsgebot bleibe für seine Gewerkschaft unantastbar.
Kopelke begrüßte die Reform grundsätzlich. "Spionage, Cyberangriffe und Drohnen über kritischer Infrastruktur sind keine Zukunftsszenarien mehr, sondern Realität", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle habe erneut vor Augen geführt, wie verwundbar Deutschland sei, fügte er hinzu.
Wer das Land wirksam schützen wolle, müsse die Sicherheitsbehörden vollumfänglich ausstatten – rechtlich, technisch und personell, sagte Kopelke. Sicherheit gebe es aber nur auf dem Boden des Rechtsstaats. Deshalb bleibe das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten "unantastbar".
In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf mahnte die GdP, das "historisch gewachsene und rechtlich gebotene Trennungsgebot" dürfe weder ausgehöhlt noch schrittweise relativiert werden. Zugleich dürfe es nicht "als Hindernis für eine effektive Zusammenarbeit und einen rechtssicheren Informationsaustausch verstanden werden", heißt es in der Stellungnahme. Es komme darauf an, die jeweiligen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden "sinnvoll zu verzahnen und die Zusammenarbeit auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen".
Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe von ukrainischen Transportflugzeugen. Das Bundeskabinett will als Reaktion auf solche Bedrohungen am Mittwoch die Novelle der Gesetze über den BND und das BfV auf den Weg bringen. Beide Nachrichtendienste sollen künftig nicht mehr nur beobachten, sondern auch aktive Maßnahmen ergreifen dürfen, darunter auch Maßnahmen, die bislang der Polizei vorbehalten sind. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist die Bedrohung durch Spionage und Sabotage vor allem aus Russland zuletzt deutlich gewachsen.
Drohnenabwehr: Technik vorhanden, Gesamtbild fehlt
Jan-Eric Putze, Geschäftsführer von Droniq, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und der Deutschen Flugsicherung mit Sitz in Frankfurt am Main, sagte, technisch sei die Überwachung des Luftraums kein großes Problem. Es fehle vor allem an einem System, das den Verkehr von Drohnen und anderen Flugobjekten gemeinsam sichtbar mache. "Nur wer die Situation kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen", sagte Putze.
Erstes und günstigstes Mittel sei das Scannen von Funkfrequenzen, mit denen Drohnen ferngesteuert würden. Damit lasse sich bereits ein Großteil des Drohnenverkehrs erfassen. Die Frequenzsensoren könnten mit Mikrofonen und Kameras ergänzt werden, die mithilfe künstlicher Intelligenz eigenständig Drohnen entdecken könnten. Je nach Gefährdungspotenzial der zu schützenden Objekte sei zusätzlich der Einsatz von Passivradar denkbar.
Bislang arbeiteten nach Angaben von Putze nur einzelne Kommunen wie Mönchengladbach und Paderborn an eigenen Detektionslösungen, während der Landkreis Spree-Neiße in der Lausitz eine eigene Flugzone samt automatisierter Anmeldung und Genehmigung für Drohnenflüge plane.
Bundesbürger uneins in Sachen Befugnisse
Wie groß der Rückhalt für schärfere Abwehrbefugnisse in der Bevölkerung ist, zeigt derweil eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von "Stern" und RTL. Danach befürworten 51 Prozent der Befragten, dass private Betreiber kritischer Infrastruktur künftig ebenfalls Drohnen abschießen dürfen. Bislang ist dies ausschließlich der Polizei erlaubt. 44 Prozent sprachen sich dagegen aus, fünf Prozent äußerten sich unentschieden.
Zwischen Ost und West zeigten sich deutliche Unterschiede. Während 52 Prozent der Ostdeutschen für mehr Befugnisse privater Betreiber waren, befürworteten dies im Westen lediglich 44 Prozent. Anhänger von CDU/CSU und AfD zeigten sich mit 55 beziehungsweise 58 Prozent besonders aufgeschlossen, während SPD- und Linke-Anhänger mit 54 beziehungsweise 66 Prozent überwiegend ablehnten.