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Widerspruchsgedanken
Nach Jahren des Streits zwischen Emirates, Lufthansa und der Bundesrepublik Deutschland hat die Debatte um zusätzliche Landerechte ihr vorläufiges Ende gefunden. Die Bundesregierung gesteht einer VAE-Airline einen fünften deutschen Landepunkt zu. Und trotzdem stehen am Ende dieser Woche mehr Fragen als Antworten offen.
Die naheliegendste Frage betrifft die Details selbst. Welche Fluggesellschaft bekommt den Zuschlag, und welcher Flughafen wird der neue fünfte Landepunkt? Vieles deutet auf Berlin hin, wo sowohl der Regierende Bürgermeister als auch Brandenburgs Verkehrsministerium bereits mit einer täglichen Verbindung nach Dubai rechnen. Über die Airline selbst soll offenbar noch in den Emiraten entschieden werden. Im Rennen ist vor allem Emirates, die diese Debatte seit Jahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat und anführt. Der Carrier aus Dubai bedient in Deutschland bereits vier Ziele, Etihad hingegen nur drei – und könnte dennoch auch den Zuschlag bekommen.
Gegenwind kommt erwartbar von der Lufthansa, die von "Eigentoren" der Bundesregierung spricht und vor einer Verlagerung von Wertschöpfung und Beschäftigung an den Golf warnt. Auch die Gewerkschaft Verdi positioniert sich deutlich dagegen. Sie nennt die Entscheidung einen "fragwürdigen Deal zulasten inländischer Arbeitsplätze" und warnt davor, deutsche Luftverkehrspolitik zur Verhandlungsmasse bei Staatsbesuchen zu machen.
Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Interessanterweise positioniert sich auch der BDF deutlich gegen den Deal. Und das, obwohl der BDF-Präsident und Condor-Chef Peter Gerber noch vor Kurzem auf die Golf-Airlines als potenzielle Investoren zugegangen ist – und auch auf Codeshares mit Emirates und Etihad angewiesen ist.
Wem Emirates in Berlin vor allem weh tun wird, ist derweil klar: Qatar Airways und Turkish Airlines. Das sind nämlich die eigentlichen Wettbewerber für die potenzielle VAE-Airline in Berlin. Nicht die Lufthansa.
Ganz gleich also, welche Fluggesellschaft aus den VAE am Ende den Zuschlag bekommt, sie muss erst noch beweisen, dass sich der jahrelange Streit dafür überhaupt gelohnt hat.
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