Die CO2-Emissionen eines Fluges bei der Buchung durch einen kleinen Betrag für nachhaltige Projekte ausgleichen: Dieses Angebot vieler Fluggesellschaften kann Verbraucher nach Einschätzung der EU-Kommission in die Irre führen.
Brüssel forderte nach eigenen Angaben 20 Fluggesellschaften dazu auf, "ihre Praktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen". Sie haben einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Obwohl die Erklärung besagt, dass die EU mit den belgischen, niederländischen, norwegischen und spanischen Aufsichtsbehörden zusammengearbeitet hat, sagte ein Sprecher, dass die Namen der Fluggesellschaften zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt gegeben werden. Die Untersuchungen befänden sich in einem vorläufigen Stadium.
Die Fluggesellschaften erwecken der Kommission zufolge den "falschen Eindruck, ein zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung von Klimaprojekten mit einer geringeren Auswirkung" könne "die CO2-Emissionen reduzieren oder vollständig ausgleichen".
Auch für mitunter angebotene CO2-Rechner für Flüge oder pauschale Angaben wie "grün" oder "nachhaltig" gebe es "keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage".
Immer mehr Reisende achteten verstärkt auf den Klimaschutz, erklärte EU-Kommissarin Vera Jourova. "Sie verdienen genaue und wissenschaftliche Antworten, keine vagen oder falschen Behauptungen." Die Kommission vermutet, dass die Fluggesellschaften gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Die europäische Verbraucherorganisation Beuc hatte die EU-Kommission auf mutmaßlich irreführenden Angaben hingewiesen. Reagieren die Unternehmen innerhalb der Frist von einem Monat nicht mit ausreichenden Änderungen, können die zuständigen nationalen Behörden Strafen verhängen.
Die Airline-Verband Airlines for Europe (A4E) könne die Kritik zwar nachvollziehen, weist jedoch auf zu viele verschiedene Regeln, abhängig von Land zu Land, hin. A4E hebt zudem die Bemühungen der Branche vor und fordert Unterstützung bei der Roadmap "Destination 2050".
Ein niederländisches Gericht hatte vergangenen Monat entschieden, dass KLM ihre Kunden mit einer Werbekampagne, die das Umweltimage des Unternehmens verbessern sollte, in die Irre geführt hat – ein Fall von sogenanntem "Greenwashing".
Auch Eurowings musste sich schon vor Gericht verantworten. Das Landgericht Köln hatte im März entschieden, dass die Airline ihre Flugreisen nicht mehr als "CO2-neutral" bewerben darf, da die Werbung als "unlauter" und "irreführend" eingestuft wurde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt aktuell zudem gegen die Lufthansa.