Das Bundesverkehrsministerium plant eine Strafabgabe von 1332 Euro pro Tonne Kerosin, das nicht gemäß den EU-Vorgaben am Abflugort getankt wird. Damit soll das sogenannte Tankering eingedämmt werden. Nach EU-Recht müssen mindestens 90 Prozent des Treibstoffs am jeweiligen Abflugort getankt werden.
Wer etwa für den Rückflug zusätzliches Kerosin von einem anderen Ort mitführt, belastet durch das höhere Gewicht die Umwelt stärker und soll künftig zur Kasse gebeten werden. Die gleiche Abgabe gilt für Airlines, die die vorgeschriebenen Beimischungsquoten für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) verfehlen. Dies geht aus einem ersten Gesetzentwurf von Ende Juli hervor, der Reuters und dpa vorliegen.
Die Überwachung soll das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übernehmen, das dafür fünf zusätzliche Stellen erhalten soll. Außerdem soll das LBA Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen Melde- und Berichtspflichten verhängen können.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die EU-Verordnung "ReFuelEU Aviation" in nationales Recht um, die europaweit verbindliche und steigende SAF-Quoten vorschreibt: Seit 2025 sind zwei Prozent Beimischung Pflicht, 2030 steigt die Quote auf fünf Prozent, bis 2050 auf 70 Prozent.
Für die SAF-Beimischung sind allerdings die Mineralölunternehmen verantwortlich, nicht die Airlines selbst. SAF wird unter anderem aus Essensresten hergestellt und ist deutlich teurer als fossiles Kerosin, was laut Gesetzesbegründung zu höheren Ticketpreisen führen könnte.
BDL begrüßt EU-konforme Umsetzung
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt, dass sich der Gesetzentwurf an den EU-Mindestvorgaben orientiert und keine nationalen Sonderwege einschlägt.
Die Einnahmen aus der Abgabe sollten jedoch zur Förderung alternativer Kraftstoffe eingesetzt werden – und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Auch gegen vorgesehene LBA-Verwaltungsgebühren spricht sich der BDL aus.