Die Europäische Kommission hat die Fristen für Portugal verlängert, innerhalb derer die Fluggesellschaften Sata und Tap Air Portugal Vermögenswerte verkaufen müssen, um staatliche Beihilfen zu erhalten. Das teilte die EU-Wettbewerbsbehörde mit.
Auf Antrag Portugals verlängerte die Kommission die Frist für Sata bis zum 31. Dezember 2026. Bis dahin muss das Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent an Azores Airlines verkaufen. Zudem wurde die Frist für den Verkauf der Tap-Anteile an den Serviceeinheiten "SPdH" und Cateringpor bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert.
Die Veräußerungen waren Bedingung für die Genehmigung der Restrukturierungshilfe, die Portugal der Tap im Dezember 2021 gewährt hatte. Ein EU-Gericht hatte im Februar 2025 eine Ryanair-Klage gegen diese Staatshilfen abgewiesen. Die portugiesische Regierung hatte die lange verzögerte Privatisierung der Staatsairline Tap im Juli 2025 neu gestartet. Ziel war es, einen Anteil von 49,9 Prozent zu verkaufen. Drei europäische Airline-Konzerne haben es mittlerweile in die nächste Runde des Bieterverfahrens geschafft.
"Um die negativen Auswirkungen der Fristverlängerung auf den Wettbewerb zu begrenzen, hat Portugal angeboten, den Beihilfebetrag entsprechend zu reduzieren und Maßnahmen zur Gewährleistung des Wettbewerbs bis zur vollständigen Veräußerung der Vermögenswerte zu verlängern", erklärte die Kommission in einer Mitteilung.