Der Bundestag hat vor Pfingsten mit den Stimmen der Regierungskoalition den "Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes" angenommen. Damit sind millionenschwere Zuwendungen an als regional eingestufte Flughäfen zur Übernahme von Flugsicherungskosten in den kommenden Jahren beschlossen.
Für das Jahr 2021 sind 20 Millionen Euro dafür vorgesehen, für die Folgejahre bis 2025 jeweils 50 Millionen Euro.
Die Regionalfughäfen könnten die Flugsicherungskosten zumeist nur unzureichend an Airlines weiterreichen, begründet die Regierung in dem Gesetz die Änderung. Für kleinere Flughäfen sei es nachteilig, dass sie eine Flugsicherungsorganisation beauftragen und deren Kosten selbst übernehmen müssen, während an den durch das Luftverkehrsgesetz erfassten 16 Flughäfen "mit besonderem verkehrspolitischem Interesse" Flugsicherungsdienste von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) erbracht würden, heißt es in dem Entwurf.
Daher werde ein zweiter Gebührenbereich für die Flugplätze eingerichtet, die nicht unter die Definiton fallen, bei denen aber eine Flugsicherung erforderlich ist. Für den bestehenden und für den zweiten Gebührenbereich werde ein möglichst einheitliches Gebührenniveau angestrebt. Um dieses erreichen zu können, würden mit der Gesetzesänderung verfügbare Bundesmittel eingesetzt, um die nach Einnahme der Gebühren durch die Airlines verbleibende Finanzlücke auszugleichen.
Einführungsdatum des EU-Subventionsverbots ungewiss
Kritiker sehen in den Bundesmitteln eine Subvention für unwirtschaftliche Regionalflughäfen, die mit dem ab 2024 von der EU vorgesehen Beihilfeverbot für diese kollidiert. Ob die Überarbeitung der Beihilferichtlinie jedoch überhaupt in den kommenden Jahren in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch offen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP erklärte die Bundesregierung im vergangenen Jahr, dass man die EU aufgrund coronabedingten Luftfahrtkrise um eine Verschiebung der Beihilferichtlinie gebeten habe. Die starre Festlegung der Übergangsfrist werde den luftverkehrlichen Besonderheiten wie Airline-Pleiten der letzten Zeit nicht gerecht.
Doch sowohl die Regierung als auch die "Interessengemeinschaft der Regionalflughäfen" (IDRF) sehen in der Flugsicherungsunterstützung ohnehin keine Subvention, die von der Beihilferichtlinie betroffen wäre. "Die Flugsicherungsorganisationen werden hoheitlich tätig. Hoheitliche Tätigkeiten fallen grundsätzlich nicht unter das Beihilferecht", so der Gesetzentwurf.
"Hier wird einfach nur ein wettbewerbsverzerrendes Momentum" beseitigt, findet der IDRF-Geschäftsführer Thomas Mayer. Es gebe keine Grundlage dafür, die Übernahme von Flugsicherungskosten an größeren Flughäfen zu erlauben, sie an kleineren Flughäfen aber als künftig verbotene Subvention zu deklarieren.
Auch der Flughafenverband ADV begrüßte das Gesetz als eine richtige Weichenstellung. "Die Übernahme der hoheitlichen Kosten für die Flugsicherung ist eine wichtige Gleichstellung im Wettbewerb der Flughäfen. Diese Kostenpositionen werden in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits von der öffentlichen Hand übernommen," sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Mit der Schaffung einer zweiten Gebührenzone und der Einbeziehung aller deutschen Flugplätze mit Kontrollzonen und AFIS (Aerodrome Flight Information System) sei auch den Vorgaben der europäischen Beihilferegeln genüge getan. "Das verabschiedete Gesetz würdigt die zentrale Rolle, die unsere Flughäfen für die benötigte Verkehrsanbindung der Regionen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft leisten."