Kampf um Sun-Express-Betriebsrat geht weiter, © Sun Express
Flugbegleiterinnen von Sun Express. © Sun Express
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Im Konflikt mit den Gewerkschaften hat Sun Express Deutschland einen Erfolg errungen: Wie das Arbeitsgericht Frankfurt mitteilte, hat es eine einstweilige Verfügung erlassen und damit die geplante Wahl eines Betriebsrates bei der Fluggesellschaft untersagt.

Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Airline, die diese Verfügung vergangene Woche beantragt hatte: Der Flugbetrieb unterliege nicht dem Betriebsverfassungsgesetz - so lege es Paragraf 117, Absatz 2 fest. Daher fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für eine Betriebsratswahl.

Das Betriebsverfassungsgesetz

Paragraf 117 des Betriebsverfassungsgesetzes lautet:
Geltung für die Luftfahrt
(1) Auf Landbetriebe von Luftfahrtunternehmen ist dieses Gesetz anzuwenden.
(2) Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden. Über die Zusammenarbeit dieser Vertretung mit den nach diesem Gesetz zu errichtenden Vertretungen der Arbeitnehmer der Landbetriebe des Luftfahrtunternehmens kann der Tarifvertrag von diesem Gesetz abweichende Regelungen vorsehen.

Die Gewerkschaften Vereinigung Cockpit und Ufo wollen sich allerdings nicht mit der Entscheidung abfinden: "Wir beschreiten den Rechtsweg weiter", sagte Ufo-Tarifexperte Uwe Hien gegenüber airliners.de.

Zunächst wird nun gegen die einstweilige Verfügung Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt. Darüber muss dann wieder kurzfristig entschieden werden.

Konflikt mit EU-Recht?

Man gehe von einer entgegengesetzten Entscheidung in zweiter Instanz aus, erklärte VC-Tarifexperte Markus Germann in einer Pressemeldung. Denn die Nichtanwendung des Betriebsverfassungsgesetzes beim fliegenden Personal widerspreche einer EU-Richtlinie, "die hier zwingend in Anwendung zu bringen ist".

Wie auch immer der nächste juristische Schritt ausgeht - es wird wohl nicht der letzte sein. Denn Sun Express Deutschland wie auch die Gewerkschaften haben angekündigt, die Sache bis zur letzten Instanz durchzufechten. "Ufo und VC wollen eine Entscheidung" meinte Ufo-Experte Hien.

Letztendlich ist der Paragraf 117 (2) aus europäischer Sicht nicht haltbar.

Ufo-Tarifexperte Uwe Hien

Der gesamte Rechtsweg könnte allerdings Jahre dauern. Zunächst wird das Verfahren bis zum Landesarbeitsgericht Hessen geführt. Ob dann noch der Weg zum Bundesarbeitsgericht offensteht, muss sich zeigen.

Denn dem Bundesarbeitsgericht liegt bereits ein ähnlicher Fall vor: Auch bei der Frachtgesellschaft Aerologic, an der Lufthansa zur Hälfte beteiligt ist, wollten die Piloten 2015 einen Betriebsrat gründen. Der Fall ging durch alle Instanzen. Wann das Erfurter Bundesgericht darüber verhandelt, steht aber noch nicht fest.

Sun Express befürchtet Einschränkungen

Sun Express Deutschland lehnt die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen grundsätzlich ab - vor allem aus betriebswirtschaftlichen Gründen. "Wir haben die Befürchtung, dass wir in unserer Beweglichkeit eingeschränkt werden, wenn wir eine zu starke Mitbestimmung haben", heißt es.

Man habe die Konditionen bisher in Betriebsvereinbarungen festgelegt und sei damit gut gefahren. "Wir haben einen sehr guten Austausch mit unseren Mitarbeitern."

Betriebsversammlung im März

Die Wahl eines Betriebsrats wurde im März von den Gewerkschaften initiiert, die zu einer Betriebsversammlung einluden. Dort wurde ein dreiköpfiger Wahlvorstand gewählt, der die Betriebsratswahl vorbereiten soll.

Nach Angaben von Sun Express Deutschland nahmen an der Betriebsversammlung nur 20 von 1150 Mitarbeitern in Cockpit und Kabine teil. "Der Rückhalt in der Belegschaft ist ziemlich überschaubar", schließt man daraus. VC und Ufo nahmen zu dieser Information zunächst nicht Stellung.

Die Piloten und Flugbegleiter der Airline haben nach der aktuellen Gerichtsentscheidung vorerst nur mit einem Tarifvertrag die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen. Doch auch diesen Weg verwehrt Sun Express Deutschland: Einen "Tarifvertrag Personalvertretung" lehnt sie nach eigenen Angaben bislang ab.

© airliners.de, Lesen Sie auch: Germania weist Gewerkschaftskritik zurück

Kritisch sehen die Gewerkschaften das auch, weil die Gesellschaft wie ihre türkische Mutter zu 50 Prozent zum Lufthansa-Konzern gehört. "Lufthansa muss sich fragen lassen, ob sie sich solche rechtsfreien Räume im Konzern leisten will", meint Ufo-Experte Hien.

Bei Sun Express Deutschland sieht man sich durch die Konzernzugehörigkeit nicht gebunden: "Unsere Eigentümer lassen uns relative Freiheit bei der Gestaltung des Betriebs. Es hat von Lufthansa auch noch keine Stellungnahme dazu gegeben."

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