Die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München bleibt wohl auf absehbare Zeit blockiert. Mit Dominik Krause (Grüne) zieht nach der Oberbürgermeisterwahl vom Sonntag ein erklärter Klimapolitiker ins Münchner Rathaus ein, der das Thema Flughafen im gesamten Wahlkampf nicht einmal erwähnt hat.
Beobachter werten das als Signal: Für Krause ist die Ablehnung einer Erweiterung offenbar Selbstverständlichkeit, keine Diskussionsfrage.
Krause hatte sich in der Stichwahl mit 56,4 Prozent gegen den jahrelangen Amtsinhaber Dieter Reiter (SPD) durchgesetzt. Als Oberbürgermeister vertritt er künftig die Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München. Die Stadt hält 23 Prozent der Anteile – und ein de-facto-Vetorecht bei strategischen Entscheidungen, da Grundsatzbeschlüsse Einstimmigkeit erfordern.
Moratorium gilt bis 2028
Unabhängig von der Münchner Personalie ist das Projekt auch auf Landesebene eingefroren. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Planungen 2020 per Moratorium bis 2028 gestoppt. Im Koalitionsvertrag mit den Freien Wählern wurde das festgeschrieben. Söder bekräftigte im Oktober 2024, dass es in seiner Amtszeit keinen Bau der dritten Bahn geben werde.
Damit ist das Projekt von zwei Seiten blockiert: auf Landesebene durch das Söder-Moratorium, auf städtischer Ebene durch das Veto der Landeshauptstadt – das unter Krause mindestens so fest stehen dürfte wie unter seinem Vorgänger Reiter, der die Ablehnung stets mit dem Bürgerentscheid von 2012 begründet hatte.
Für die Luftverkehrsbranche ändert der Wechsel an der Rathausspitze die Lage nicht grundlegend – sie war bereits festgefahren. Solange Söders Moratorium gilt und München sein Veto nicht aufgibt, ist ein Baubeginn ausgeschlossen. Dabei drängt Lufthansa auf Kapazitätserweiterungen in München: Konzernchef Carsten Spohr hatte sich klar zur dritten Startbahn bekannt.
Flughafen kämpft juristisch ums Baurecht
Die Flughafen München versucht unterdessen, das bestehende Baurecht zu sichern. Im Mai 2024 beantragte die Gesellschaft die Feststellung, dass mit dem Bau der dritten Bahn bereits begonnen worden sei.
Ziel ist es, den Planfeststellungsbeschluss vor dem automatischen Außerkrafttreten nach zehn Jahren zu bewahren. Der Landkreis Freising, die Stadt Freising und der Bund Naturschutz haben gegen diesen Bescheid Klage eingereicht – der Verwaltungsgerichtshof wies sie im Juli 2025 ab.