Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat bei ihrer Frühjahrstagung in Lindau die Bundesregierung aufgefordert, die Wettbewerbsbedingungen für den Luftfrachtstandort Deutschland kurzfristig zu verbessern. Konkret wollen die Landesverkehrsminister eine zielorientierte Prüfung von Vorschlägen des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zur Angleichung von Zoll-, Sicherheits- und Steuerbestimmungen an den europäischen Standard, wie aus dem Beschluss hervorgeht, welcher der Redaktion von airliners.de vorliegt.
Der Handlungsbedarf ist nach Einschätzung der Länder erheblich: Frankfurt als größter deutscher Frachtflughafen hat seine Spitzenposition im europäischen Vergleich 2024 an Istanbul abgegeben. Während das Transportvolumen in der türkischen Metropole gegenüber 2019 um knapp 40 Prozent gestiegen ist, hat Frankfurt das Vorkrisenniveau noch immer nicht wieder erreicht.
Viele an deutsche Haushalte gerichtete Sendungen werden inzwischen über Frachtflughäfen in Belgien oder den Niederlanden abgewickelt und verursachen so zusätzliche Straßentransporte nach Deutschland.
Als Ursachen nannte die VMK neben allgemeinen Standortkosten insbesondere die im EU-Vergleich restriktiveren deutschen Zoll- und Steuerbestimmungen sowie eine rückläufige Konnektivität im hiesigen Luftfrachtsegment.
Die Landesverkehrsminister erinnern daran, die Bundesregierung bereits wiederholt aufgefordert zu haben, einen Zeitplan für die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer vorzulegen. Dieses Modell könnte bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Flug-, See- und Binnenhäfen abbauen. Hohe Standortkosten und bürokratische Hürden belasten die Luftfrachtbranche bereits seit Jahren strukturell.
Darüber hinaus pocht die VMK auf eine europaweit harmonisierte Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie eine einheitliche Auslegung des Unionszollkodex. Nach Einschätzung der Logistikbranche wird dieser in Deutschland restriktiver angewandt als in den Nachbarstaaten. Chancen sehen die Länder auch in der Digitalisierung und Automatisierung der Zollabfertigung.
Luftverkehrsabkommen dynamisch anpassen
Die VMK erinnerte zudem an einen Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom Dezember 2024, in dem die Bundesregierung gebeten worden war, kurzfristig Prozessoptimierungen zu prüfen. Dazu zählen eine digitale Transformation und die Beschleunigung behördlicher Genehmigungsprozesse entlang der Luftfrachtlogistikkette.
Die Konferenz mahnte ferner an, dass etablierte Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten durch Anpassung ihrer Annexe so anzupassen seien, dass Konnektivitätsbedarf und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden.