Zum Jahreswechsel nimmt die Berliner Flughafengesellschaft die Steuerung der Luftsicherheitskontrollen in die eigenen Hände. Damit wird der Hauptstadtflughafen der zweite Standort nach Frankurt, der dazu entsprechend von der Bundespolizei beliehen wird. Über die Chancen und Risiken der "Neuen Welt" für die Flughafenbetreiber sprechen wir mit Katja Gielow, der Projektleiterin am BER.
airliners.de: Warum wollen Sie am BER die Verantwortung für die Organisation der Luftsicherheitskontrollen selbst in die Hand nehmen?
Katja Gielow: Wir wollen einen zentralen Flughafenprozess, der von unseren Fluggästen meist in der Verantwortung des Infrastrukturbetreibers gesehen wird, künftig tatsächlich selbst steuern. Konkret werden wir das Management der Sicherheitskontrollen für die Passagiere in die Verantwortung der Flughafengesellschaft nehmen.
Als gesamtverantwortliche Organisation haben wir den besten Einblick und können am schnellsten reagieren. Wir wollen Prozesse mitgestalten und entwickeln. Wir wollen auch über die Kontrolltechnik bestimmen können, die am Flughafenstandort BER eingesetzt wird.
Davon erhoffen wir uns eine weitere sukzessive Verbesserung im Prozess Sicherheitskontrolle und vor allen Dingen weiter verkürzte Wartezeiten für die Fluggäste. Das ist die Motivation, weshalb wir gesagt haben: "Wir wollen das machen." Ziel ist, die Prozesse durch weniger Schnittstellen effizienter aufzusetzen.
Können Sie konkret benennen, was vorher nicht so gut lief?
Grundsätzlich geht es nicht darum, dass die Bundespolizei schlecht war oder schlecht gearbeitet hat. Wir haben immer sehr gut mit der Bundespolizei zusammengearbeitet und werden dies auch in Zukunft fortsetzen. Es gehört einfach nicht unbedingt zur Zuständigkeit einer Behörde beziehungsweise zu polizeilichen Aufgaben, Passagierflüsse und Flughafenabläufe im Einklang mit der benötigten Infrastruktur und Technik zu optimieren.
Als Flughafengesellschaft haben wir den besten Einblick in die Daten und die höchste Handlungsgeschwindigkeit am BER. Wir haben dasselbe Interesse: dass alle Passagiere sicher reisen. Wir haben aber noch ein paar andere Aspekte im Blick, die nicht zu kurz kommen dürfen.
Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Berliner Flughafengesellschaft die Organisation der Passagierkontrollen von der Bundespolizei. © FBB / Ekaterina Zershchikova
Als Flughafenbetreiber kennen wir unseren Flughafen und die Abläufe einfach viel besser. Dementsprechend wissen wir auch um die Anforderungen, die an diese gestellt werden und können entsprechend effizienter organisieren. Wir können hier unsere Stärke als Flughafeninfrastrukturbetreiber ausspielen und die Bundespolizei kann sich auf ihre Stärke und Kernkompetenz, dem Schutz der Grenzen sowie der Freiheit und Sicherheit des Fliegens, konzentrieren.
Können Sie das etwas spezifizieren?
Heute gibt es Schnittstellen, an denen Daten übermittelt werden. Danach müssen die Daten erneut aufgenommen und interpretiert werden und die jeweiligen Schlüsse und Maßnahmen sind erneut abzuleiten. Mit dem Verzicht auf die Schnittstellen steigt die Handlungsgeschwindigkeit automatisch. Dies betrifft auch die operative Steuerung des Dienstleisters in der Sicherheitskontrolle.
Wir als Flughafenbetreiber können mit der Steuerungsübernahme Prozesse gemeinsam mit der Bundespolizei gestalten und für den BER entwickeln. Gleichzeit werden bei der Bundespolizei wertvolle Ressourcen freigesetzt, die dort für die Erfüllung der eigentlichen polizeilichen Aufgaben sehr sinnvoll eingesetzt werden können.
Es können Standortspezifika wie zum Beispiel die Gebäudekubatur im Terminal 1 berücksichtigt werden, indem passende Kontrolltechnik für das Gebäude und einen effizienten Prozess ausgewählt werden können. Die Bundespolizei konnte bisher nur aus einem vorgegebenen Rahmen auswählen.
Soll die Luftsicherheit am BER nur schneller oder auch günstiger für die Airlines werden?
Wir sind, wenn wir die Sicherheitskontrollen übernehmen, in der Tat auch für die Kalkulation und die Festsetzung der Luftsicherheitsgebühr zuständig. Unser Ziel ist, effizient und kostensparend zu arbeiten. Dies schließt auch die Gewährleistung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den gesetzlichen Maßstäben für die Luftsicherheitsgebühr mit ein.
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