Im Rahmen der EU-Verordnung 2023/2405 dürfen Fluggesellschaften bei Abflügen in der Europäischen Union nicht mehr als zehn Prozent Kerosin aus ihrem Heimatland für den Rückflug mitführen. Das geht aus Artikel 5 der Verordnung aus 2023 hervor.
Damit soll Fuel Tankering, also das Tanken im Nicht-EU-Ausland, verhindert werden.
In der Verordnung heißt es: "Die jährliche Menge an Flugkraftstoff, die von einem bestimmten Luftfahrzeugbetreiber an einem bestimmten Flughafen der Union getankt wird, muss mindestens 90 Prozent des Jahresbedarfs an Flugkraftstoff des Luftfahrzeugbetreibers decken."
Entsprechende Nachweise müssen die Airlines erstmals bis zum 31. März einreichen. Dies gilt aber nur für "Flughäfen in der Union", die jährlich 800.000 Fluggäste oder über 100.000 Tonnen Fracht abwickeln.
"Der Bericht wird von einer unabhängigen Prüfstelle [...] geprüft", heißt es weiter.
Die EU begründet diese Regelung wie folgt: "Das sogenannte 'Tankering' von Flugkraftstoff erhöht den Kraftstoffverbrauch von Luftfahrzeugen und führt zu unnötigen Treibhausgasemissionen." Das beeinflusse die Umweltschutzbemühungen der Union.
Außerdem will die EU damit für faireren Wettbewerb sorgen. "Einige Luftfahrzeugbetreiber können gegenüber anderen Luftfahrzeugbetreibern, die ähnliche Strecken bedienen, günstige Flugkraftstoffpreise an ihrer Heimatbasis als Wettbewerbsvorteil ausnutzen", heißt es in der Verordnung.
Mehrere Airlines tanken aktuell noch vor
In Simulationen kam die "Aviation Intelligence Unit" von Eurocontrol zu dem Schluss, dass im europäischen Luftraum auf 16,5 Prozent der Flüge ein Volltanken für die Airlines aufgrund der existierenden Kraftstoffpreisunterschiede an den Flughäfen wirtschaftlich lohnend wäre. Auf weiteren 4,5 Prozent der Flüge wäre ein zumindest teilweises Betanken für weitere Flüge lohnend.
Zusätzlich zu den Simulationen hat Eurocontrol Interviews mit Piloten, Dispatchern und Handling Agents durchgeführt. Sie berichteten, dass in der Praxis auf rund 15 Prozent der Flüge der komplette Treibstoff für den nächsten Flug mitgeführt wird. Auf weiteren 15 Prozent soll ein teilweises Betanken stattfinden.
SAF-Quoten mit saftigen Strafen
Im Rahmen der Verordnung sind die Betankungsanbieter seit diesem Jahr auch verpflichtet, einen bestimmten Anteil von SAF beizumischen.
Für alle Abflüge von Flughäfen in der EU ist seit Jahresbeginn ein Mindestanteil von zwei Prozent für nachhaltige Treibstoffe etwa aus Bio-Abfällen vorgeschrieben. Ab 2030 soll der Anteil weiter steigen, außerdem sollen in Zukunft auch synthetische Treibstoffe, sogenannte E-Fuels, verpflichtend eingesetzt werden.
Auch dies müssen die Betreiber nun zum 31. März erstmals nachweisen: Luftfahrezeugbetreiber müssen "für jeden Kauf von SAF den Namen des Flugkraftstoffanbieters, die gekaufte Menge in Tonnen, der Umwandlungsprozess, die Merkmale und die Herkunft der für die Produktion verwendeten Rohstoffe sowie die Lebenszyklusemissionen der SAF und im Falle, dass ein Kauf verschiedene Arten von SAF mit unterschiedlichen Merkmalen umfasst, Angabe dieser Informationen für jede Art von SAF" machen.
Sollten die SAF-Quoten nicht erfüllt werden, so drohen empfindliche Strafen. Während die Berichtspflichten auch die Flugzeugbetreiber betreffen, gelten die Strafzahlungen in erster Linie jedoch die Betankungsanbieter, die in einigen Fällen auch die Fluggesellschaften selbst sein können.
Der BDL sieht auch hier einen Wettbewerbsnachteil und ruft die Union zum Nachsteuern auf. Nach Ansicht des Branchenverbands sollen Fluggäste in ganz Europa mit einer Abgabe die Nutzung bislang teurer nachhaltiger Kerosin-Alternativen finanzieren.