Die Europäische Kommission hat am Mittwoch drei Verordnungsvorschläge angenommen, die das Buchen von Bahnreisen in der EU aus Kundensicht grundlegend vereinfachen sollen.
Kernstück ist die Einführung eines Einzel-Tickets für Zugfahrten, an denen mehrere Eisenbahnunternehmen beteiligt sind. Bisher gestaltet sich das Kombinieren von Zugtickets verschiedener Anbieter für viele Reisende schwierig, weil Buchungssysteme fragmentiert sind und marktstarke Bahnunternehmen wenig Anreiz haben, ihre Tickets über unabhängige Plattformen zu vertreiben.
Dieses Problem will die Kommission nun regulatorisch lösen. Nach den neuen Regeln sollen Reisende auf einer einzigen Ticketing-Plattform und in einer einzigen Transaktion Tickets verschiedener Bahnbetreiber kaufen können.
Entscheidend dabei: Wer ein solches Einzel-Ticket hält und eine Anschlussverbindung verpasst, soll künftig vollständigen Fahrgastrechtsschutz genießen – unabhängig davon, welches Unternehmen die Verspätung verursacht hat. Das umfasst Ansprüche auf Weiterbeförderung, Erstattung, Betreuungsleistungen sowie Entschädigung.
Bislang greift dieser Schutz nur dann, wenn Durchgangstickets von einem einzigen Bahnunternehmen oder im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen angeboten werden.
Bahnunternehmen mit einem inländischen Marktanteil von 50 Prozent oder mehr sollen zudem verpflichtet werden, auf ihrer eigenen Buchungsplattform auch Tickets von Wettbewerbern anzubieten. Zudem müssen alle Eisenbahnunternehmen ihre Tickets auf Anfrage an unabhängige Plattformen herausgeben.
Die Ticketing-Plattformen sollen dabei verpflichtet werden, Reiseoptionen "neutral" darzustellen. Als Sortierkriterien nennt die Kommission unter anderem Preis, Reisedauer, Abfahrtszeit und Treibhausgasemissionen – Letzteres, sofern technisch möglich.
Die drei Verordnungsvorschläge werden nun dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Beratung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Wann die neuen Regeln in Kraft treten könnten, ist damit noch offen.