Die Europäische Pilotenvereinigung (ECA) fordert europäische Regulierungsbehörden auf, ein Schlupfloch im Arbeitsrecht zu schließen, das es Airlines ermöglicht, Piloten und Kabinenbesatzungen über externe Personalagenturen statt als direkte Mitarbeiter zu beschäftigen. Das teilte der Verband mit. Bereits 2023 hatte die ECA Wet-Leasing-Anbieter wegen möglicher Arbeitsrechtsverstöße bei den Behörden gemeldet.
"Crews gelten als austauschbar, als Nummer im System. Man kann sie mit einem Tag Frist loswerden", sagte ECA-Generalsekretär Ignacio Plaza laut einer Erklärung gegenüber "Reuters".
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Forderung durch den Zusammenbruch von Smartlynx Airlines: Der lettische Wet-Lease-Anbieter war einer der größten seiner Art in Europa. Die Flotte umfasste einst 68 Flugzeuge. Zu den Kunden zählten Fluggesellschaften wie SAS, Indigo und Tui Airways, die Smartlynx in Bedarfsphasen zur Kapazitätsstärkung einsetzten.
Im Oktober 2025 wurde die Airline für eine Million Euro an einen niederländischen Investmentfonds verkauft, der erst einen Monat zuvor gegründet worden war – mit zwei Smartlynx-Führungskräften als Minderheitsgesellschafter. Die Muttergesellschaft Avia Solutions Group mit Sitz in Litauen stieß die Airline ab, die zu diesem Zeitpunkt 238 Millionen Euro Schulden aufwies; 73 Prozent davon entfielen auf Forderungen anderer Avia-Solutions-Konzerngesellschaften. Im November folgte die endgültige Insolvenz, gemeinsam mit Tochtergesellschaften in Malta und Estland.
Ehemalige Smartlynx-Mitarbeiter berichteten, das Unternehmen habe sie angehalten, sich über Drittanbieter zu bewerben, anstatt direkt eingestellt zu werden. Der Zusammenbruch hinterließ Hunderte von Piloten und Kabinenbesatzungen ohne Arbeit – viele von ihnen auch ohne ihre ausstehenden Gehälter. Gegen das frühere Management wird wegen Betrugsverdachts ermittelt.
Der frühere Vorstandsvorsitzende reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme; Kontaktdaten des niederländischen Fonds waren nicht öffentlich verfügbar.
Verträge mit minimalen Arbeitgeberpflichten
"Reuters"-Recherchen zufolge enthielten geprüfte Verträge Klauseln, die Gehaltskürzungen, sofortige Kündigung und stark eingeschränkte Arbeitgeberpflichten erlaubten. Ein Vertrag des in Dubai ansässigen Personaldienstleisters Aerviva sah vor, dass Streitigkeiten vor englischen Gerichten beigelegt werden. Ein Aerviva-Sprecher erklärte, das Unternehmen habe von Smartlynx nie die notwendigen Unterlagen erhalten, um die ausstehenden Gehälter auszahlen zu können.
Eine Studie der Universität Gent aus dem Jahr 2025 zeigt das Ausmaß der Praxis: Unter mehr als 4000 befragten Piloten waren fast 14 Prozent nicht direkt bei einer Fluggesellschaft angestellt. Von diesen arbeiteten 65 Prozent für ACMI-Betreiber. Die nicht direkt angestellten Piloten berichteten von schlechterer psychischer Gesundheit, größerer Zurückhaltung beim Melden von Erschöpfung und höherer Jobangst. Pilotenverbände hatten bereits zuvor vor den Sicherheitsrisiken durch Übermüdung im Cockpit gewarnt.
ECA-Generalsekretär Plaza betonte, es gehe nicht nur um einen Einzelfall: "Es geht darum, ob Europa es zulässt, dass Airlines mit Beschäftigten operieren, die in der Praxis unverzichtbar sind, aber unsichtbar werden, wenn es um Verantwortung geht."