US-Gericht lässt Sammelklage von Boeing-Aktionären nicht zu, © NTSB
Der herausgerissene "Door Plug" in der Alaska Airlines Boeing 737 Max 9. © NTSB
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Ein US-Berufungsgericht hat die Zulassung einer Sammelklage von Boeing-Aktionären aufgehoben. Die Kläger werfen dem Flugzeughersteller vor, Profit über Sicherheit gestellt und sein Engagement für sichere Flugzeuge übertrieben dargestellt zu haben – dies vor dem Hintergrund des Zwischenfalls einer Boeing 737 Max 9 von Alaska Airlines im Januar 2024.

Das Berufungsgericht für den vierten US-Bundesgerichtsbezirk (4th U.S. Circuit Court of Appeals) erklärte, die Aktionäre unter Führung des Staatskassenverwalters von Rhode Island hätten nicht dargelegt, wie sich der Schaden klassenweit berechnen ließe oder in welchem Umfang die 40 angeblichen Falschdarstellungen von Boeing den Aktienkurs zu einem bestimmten Zeitpunkt künstlich in die Höhe getrieben hätten.

Richter A. Marvin Quattlebaum Jr., der für ein dreiköpfiges Richtergremium schrieb, erklärte, ein Schadensgutachter der Boeing-Aktionäre habe lediglich "eine Reihe von Vielleichts, Vermutlichs und Was-wäre-wenns" vorgelegt.

Er erklärte zudem, die Vorinstanz habe eine Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 nicht korrekt angewandt, mit der eine Sammelklage von Kabel-TV-Kunden gegen Comcast aufgehoben worden war.

Der Staatskassenverwalter von Rhode Island sowie die Anwälte der Aktionäre reagierten zunächst nicht auf Anfragen. Auch Boeing und dessen Anwälte äußerten sich zunächst nicht.

Vorwurf: "Sicherheit hat bei Boeing oberste Priorität"

Sammelklagen können im Vergleich zu Einzelklagen höhere Entschädigungen bei geringeren Kosten ermöglichen.

Die Aktionäre werfen Boeing vor, den Aktienkurs mit falschen und irreführenden Zusicherungen künstlich aufgebläht zu haben – darunter die Aussage, "Sicherheit habe bei Boeing oberste Priorität" und Mitarbeiter könnten Probleme offen ansprechen. Das war, nachdem zwei Maschinen des Typs Max 2018 und 2019 in Indonesien und Äthiopien abgestürzt waren und dabei 346 Menschen ums Leben kamen.

Ein Flugbegleiter und sieben Passagiere erlitten leichte Verletzungen, als am 5. Januar 2024 kurz nach dem Start vom Flughafen Portland im US-Bundesstaat Oregon ein sogenannter "Door Plug" des Alaska-Airlines-Flugs 1282 herausbrach.

Separate Sammelklage wegen Max-Abstürzen

Der Zwischenfall veranlasste das US-Justizministerium, ein Strafverfahren einzuleiten und zu erklären, dass Boeing eine Vereinbarung aus dem Jahr 2021 nicht einhalte, wonach der Konzern mehr als 2,5 Milliarden Dollar (rund 2,2 Milliarden Euro) zahlen sollte, um eine Strafanklage im Zusammenhang mit den Max-Abstürzen beizulegen.

Die US-Flugunfalluntersuchungsbehörde NTSB hatte im Juni 2025 erklärt, Boeing habe es versäumt, vier Bolzen zur Sicherung des "Door Plugs" an Bord von Flug 1282 einzubauen, und habe zudem keine ausreichende Schulung und Aufsicht sichergestellt, um den Zwischenfall zu verhindern.

Die zuständige Bundesrichterin Leonie Brinkema in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia hatte im März 2025 eine Sammelklage von Aktionären zugelassen, die zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 8. Januar 2024 Boeing-Aktien gehalten hatten. Das Berufungsgericht verwies den Fall nun an sie zurück.

Boeing sieht sich zudem einer weiteren, gesonderten Aktionärs-Sammelklage im Zusammenhang mit den Max-Abstürzen ausgesetzt, die ein Bundesrichter in Chicago im März zugelassen hatte.

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