Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat die Einstellung des Strafverfahrens gegen Boeing wegen zwei tödlicher Abstürze der 737 Max bestätigt. Ein dreiköpfiges Richtergremium des fünften US-Berufungsgerichts wies die Klage der Opferfamilien ab und erklärte, ein Bundesgesetz zum Schutz von Verbrechensopfern gewähre kein "unbegrenztes Recht zur Anfechtung der Einstellung von Strafverfolgungen".
Damit ist Boeing endgültig vor einer strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit den Abstürzen einer 737 Max in Indonesien (2018) und Äthiopien (2019) geschützt, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen.
Richter hatte Einstellung bereits kritisiert
Das Berufungsgericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung von Richter Reed O'Connor vom US-Bezirksgericht in Fort Worth, Texas. O'Connor hatte im November erklärt, er habe keine Befugnis, die Entscheidung der Regierung zur Einstellung des Verfahrens abzulehnen – obwohl er diese als unzureichend kritisierte.
Sie "sichere nicht die notwendige Rechenschaftspflicht zum Schutz der Flugsicherheit der Öffentlichkeit", so der Richter. O'Connor hatte das Vergehen Boeings 2023 als "möglicherweise das tödlichste Unternehmensverbrechen in der US-Geschichte" bezeichnet.
Boeing hatte 2024 zunächst einer Schuldanerkennung in einem Strafbetrugsverfahren zugestimmt. Nach dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump ließ das Justizministerium diese Forderung im Mai fallen. Im Rahmen des ausgehandelten Vergleichs verpflichtete sich Boeing zur Zahlung von 444,5 Millionen US-Dollar (rund 383 Millionen Euro) in einen Entschädigungsfonds für die Absturzopfer – gleichmäßig auf alle 346 Opfer der beiden Unglücke verteilt.
Hinzu kommen eine neue Strafzahlung von 243,6 Millionen US-Dollar sowie 455 Millionen US-Dollar zur Stärkung der Compliance-, Sicherheits- und Qualitätsprogramme des Unternehmens.
Unabhängig davon hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA Boeing im September mit einer Strafzahlung von 3,1 Millionen US-Dollar für eine Reihe von Sicherheitsverstößen belegt – darunter Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Notfall an Bord einer 737 Max 9 von Alaska Airlines im Januar 2024 sowie Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit von Sicherheitsbeauftragten.