Ein US-Bundesrichter hat eine Aktionärs-Sammelklage gegen Boeing zugelassen, in der dem Konzern vorgeworfen wird, Sicherheitsmängel seiner 737-Max-Flugzeuge vor zwei Abstürzen mit zusammen 346 Todesopfern verschwiegen zu haben.
Richter Franklin Valderrama vom Bundesbezirksgericht in Chicago entschied, dass Aktionäre, die Boeing-Aktien zwischen dem 7. November 2018 und dem 18. Oktober 2019 hielten, gemeinsam klagen dürfen, da sie eine gemeinsame Methode zur Schadensberechnung nachgewiesen hätten.
Die klagenden Aktionäre – eine Gruppe von Pensionsfonds und Privatinvestoren – werfen Boeing vor, die Entwicklung der 737 Max überstürzt vorangetrieben, Sicherheitswarnungen von Mitarbeitern ignoriert und die US-Luftfahrtbehörde FAA über die Sicherheit des Flugzeugs getäuscht zu haben.
Als Motiv benennen sie die Angst des Konzerns, Marktanteile an den Konkurrenten Airbus und dessen A320-Familie zu verlieren. Grundlage für die Klagen sind der Absturz einer Lion-Air-Maschine im Oktober 2018 mit 189 Todesopfern sowie der Absturz einer Ethiopian-Airlines-Maschine im März 2019 mit 157 Todesopfern.
Klassenzeitraum kürzer als von Klägern gewünscht
Der Klassenzeitraum endet zwei Monate früher als beantragt. Die Aktionäre hatten den 16. Dezember 2019 als Endpunkt angestrebt – den Tag, an dem Boeing die vorübergehende Einstellung der 737-Max-Produktion ankündigte.
Das Gericht setzte das Ende des Zeitraums auf einen früheren Zeitpunkt fest, an dem bekannt wurde, dass der damalige Cheftestpilot Mark Forkner bereits 2016 Bedenken gegenüber einem automatisierten System des Flugzeugs geäußert hatte.
Parallel läuft gegen Boeing ein weiteres Sammelklageverfahren in Alexandria, Virginia – dieses bezieht sich auf den Vorfall vom Januar 2024, als an einer Alaska-Airlines-737-Max-9 im Flug ein Rumpfpanel herausbrach.
Im Januar 2021 hatte Boeing mehr als 2,5 Milliarden Dollar (rund 2,2 Milliarden Euro) zur Beilegung eines Strafverfahrens des US-Justizministeriums wegen des Vorwurfs gezahlt, die FAA über die Sicherheit der 737 Max getäuscht zu haben.