Streit um Mitgliederwerbung: VC zieht vor Arbeitsgericht Köln, © dpa/Andreas Gebert
Eine Lufthansa-Mitarbeiterin geht am Flughafen in München an einem Logo der Fluggesellschaft vorbei. © dpa / Andreas Gebert
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Die Vereinigung Cockpit (VC) hat beim Arbeitsgericht Köln Klage gegen die Lufthansa eingereicht. Die Pilotengewerkschaft will damit durchsetzen, dass sie Piloten der Airline über deren dienstliche E-Mail-Adressen als neue Mitglieder anwerben darf.

Die Klage reiht sich in einen seit Monaten laufenden Tarifstreit zwischen Lufthansa und der Vereinigung Cockpit ein. Die VC hatte die Lufthansa zunächst außergerichtlich aufgefordert, entweder den Versand von Mitgliederwerbung über dienstliche E-Mail-Adressen zuzulassen oder eine E-Mail der Gewerkschaft selbst an die dienstlichen Adressen der Cockpitbeschäftigten weiterzuleiten. Die Lufthansa lehnte beide Varianten ab.

"Die Koalitionsfreiheit darf nicht an der Digitalisierung der Arbeitswelt scheitern", erklärte Oliver Löwe, Vorstand für Mitgliederbetreuung bei der Vereinigung Cockpit. "Wenn Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen ihre Beschäftigten selbstverständlich digital erreichen können, muss dies auch für Gewerkschaften gelten."

Man biete bereits heute ausreichende Möglichkeiten für die gewerkschaftliche Ansprache der Beschäftigten, erklärte hingegen ein Sprecher der Airline.

Berufung auf die Koalitionsfreiheit

Die VC begründet ihre Klage mit der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Diese müsse nach Auffassung der Gewerkschaft auch die Nutzung betrieblicher E-Mail-Systeme zur Mitgliederwerbung umfassen. Cockpitbeschäftigte seien aufgrund ihrer Tätigkeit überwiegend unterwegs und auf herkömmlichem Weg kaum erreichbar, so Löwe. Die dienstliche E-Mail sei heute das zentrale Kommunikationsmittel zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sowie innerhalb der Belegschaft.

"Es geht nicht um einen dauerhaften Zugriff auf betriebliche Kommunikationssysteme, sondern um die Möglichkeit, Mitgliederwerbung zu betreiben", ergänzte Löwe.

Die Gewerkschaft verweist zudem darauf, dass die noch unter der sogenannten Ampel-Koalition geführten Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaft und Klimaschutz und auch der Bundesrat die Notwendigkeit eines digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften bereits erkannt hätten. Entsprechende Gesetzesinitiativen seien bislang zwar nicht umgesetzt worden, belegten aus Sicht der VC aber den politischen Handlungsbedarf.

Die Schlichtungsgespräche zwischen Lufthansa und der Vereinigung Cockpit im laufenden Tarifkonflikt waren zuletzt gescheitert. Der Lufthansa-Sprecher kritisierte, dass die Klage zu einem Zeitpunkt erfolge, an dem weiterhin vertrauliche Sondierungsgespräche mit der Vereinigung Cockpit stattfänden. Die Piloten haben im laufenden Jahr bereits an sieben Tagen gestreikt. Zudem gab es Streit um die dienstliche Freistellung von VC-Vertretern in internationalen Luftfahrtgremien.

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Artikel 6 – Eric Njoya: Luftverkehr in Afrika, © airliners.de/KI
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