Die Lufthansa darf in ihrer Werbung bestimmte Aussagen zum Umweltschutz nicht mehr wiederholen. Das Oberlandesgericht Köln stoppte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Versprechen, dass Kunden ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt bei der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren können. Dafür verlangt die Fluggesellschaft regelmäßig einen Aufpreis (Az. OLG Köln 6 U 68/25).
Die Richter störten sich daran, dass Kunden nicht exakt erfahren, wann der aus Biomasse recycelte Kraftstoff eingesetzt wird. Tatsächlich wird der Treibstoff erst nach der Zahlung in das Gesamtsystem eingespeist. Er ist rund drei Mal so teuer wie herkömmliches Kerosin.
Die Lufthansa hat die Aussage aus dem Jahr 2024 nach Angaben eines Sprechers bereits vor dem Urteil von der Webseite gestrichen. Kunden wird nun ein Einsatz des extra bezahlten SAF innerhalb von sechs Monaten zugesichert.
DUH-Klage reichte weiter
Gescheitert ist die Umwelthilfe hingegen mit dem Vorwurf, die Lufthansa informiere nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden des Fliegens. So fehlten Angaben zu CO2-Emissionen bei Lieferanten sowie zu weiteren klimaschädlichen Effekten etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide.
Die Lufthansa begrüßte diesen Teil der Entscheidung. Das aktive Engagement der Fluggäste sei eine tragende Säule ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, erklärte ein Sprecher. Man kommuniziere faktenbasiert und entwickele die Kundenansprache kontinuierlich weiter. Das Oberlandesgericht habe zudem festgehalten, dass die Aufklärungspflichten nicht überdehnt werden dürften.