So funktioniert das Schutzschirmverfahren für Condor, copy; Condor (Twitter)
Condor-Mitarbeiter posieren für ein "Danke-Foto" für den Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro. Der Kredit wurde nach der Pleite der Condor-Mutter Thomas Cook beschlossen. copy; Condor (Twitter)
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Der Ferienflieger Condor hat wie angekündigt einen Schutzschirmantrag beim Amtsgericht Frankfurt gestellt. Dort will man in den nächsten Tagen über den Antrag entscheiden. Nach Ansicht des Condor-Chefs Ralf Teckentrup ist das Verfahren "in der derzeitigen Lage das Beste für unsere Kunden, unsere Geschäftspartner und für uns. Denn wir erlangen so als profitables Unternehmen mit einem positiven Cash Flow die volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook Group plc und mehr Sicherheit für unsere Zukunft."

Beim Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts ähnlich dem US-amerikanischen Chapter 11, das schon vielen Fluggesellschaften in den USA über Liquiditätsengpässe hinweggeholfen hat. Das Verfahren ist Teil des seit 2012 geltenden Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in der deutschen Insolvenzordnung.

Vereinfacht gesagt bietet es Unternehmen die Möglichkeit, im Zuge einer drohenden Insolvenz beziehungsweise von Liquiditätsengpässen eine mehrmonatige Frist zur Vorlage eines Sanierungs- /Restrukturierungsplanes in Anspruch zu nehmen. Es befindet sich in dieser Zeit in Eigenverwaltung, was im Fall von Condor die operative Unabhängigkeit vom britischen Insolvenzverwalter der Thomas Cook Group bedeutet.

Kontrollverlust abgewendet

Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass kein Kontrollverlust eintritt. Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verbleibt beim Unternehmen. Auch ist das Verfahren darauf ausgerichtet, das jeweilige Unternehmen langfristig zu erhalten.

Würde Condor als hundertprozentige Tochter des Touristik-Konzerns keinen Antrag auf Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren stellen, wäre die Airline von den Entscheidungen des britischen Insolvenzverwalters abhängig, der wiederum im Interesse der Gläubiger von Thomas Cook handeln muss. Dies könnte den Verkauf Condors ohne jeden Einfluss der Fluggesellschaft, einen Verkauf von Unternehmensteilen oder die sonstige Liquidierung von Vermögenswerten, wie den Flugzeugen in Condor-Besitz, bedeuten, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen.

© AirTeamImages.com, Mathieu PouliotLesen Sie auch: Condor erhält Überbrückungskredit und sucht nach Investoren

Zudem hätte die insolvente Konzernmutter unter Umständen Zugriff auf den bis zu 380 Millionen Euro großen staatlichen Kredit, den die Bundesregierung Condor zur Überbrückung des nachfrageschwächeren Winters zugesagt hat. Laut Teckentrup musste Condor bereits die in der Sommersaison angehäuften Barmittel an Thomas Cook abgeben, um die - letztlich gescheiterten - Sanierungsbemühungen der Mutter zu unterstützen. Das Schutzschirmverfahren dürfte daher eine von der Bundesregierung vorausgesetzte Bedingung zur Gewährung des Kredits gewesen sein, da man sich so aus den Haftungsverhältnissen und finanziellen Verflechtungen zur britischen Mutter löst.

Condors Zahlungsfähigkeit ist Vorraussetzung für den Schutzschirm

Ein wichtige Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist in der deutschen Insolvenzordnung das Vorliegen der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit dürfen lediglich drohen, was im Fall Condor gegeben ist. Teckentrup wies öffentlich in den letzten Tagen immer wieder darauf hin, dass Condor außer 2016 stets im zweistelligen Millionenbereich profitabel gewesen sei.

Zudem hätten Kunden des Unternehmens, die regelmäßig große Sitz-Kontingente chartern, Garantiebriefe unterzeichnet, die eine stabile Auslastung in den kommenden Monaten garantieren würden: "Unsere Flotte ist in Betrieb, und der Ticketverkauf für Flüge mit Condor läuft ganz normal weiter". Der Condor-Chef betont damit, dass die angestrebte Neustrukturierung gute Aussichten auf Erfolg hat. Auch das ist Vorraussetzung für die Anwendung des Schutzschirmverfahrens.

Die Airline muss einen Sachwalter vorschlagen

Die Interessen der Gläubiger in dem Verfahren werden dadurch geschützt, dass das Unternehmen unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt wird. Dieser tritt während des vorläufigen Verfahrens in der Regel nicht nach außen gegenüber den Vertragspartnern auf. Die Aufgaben und Kompetenzen beschränken sich auf eine interne Kontrolle, wie die Überwachung der Liquiditätsplanung, Überwachung der Bestellvorgänge und ähnliches. Der Sachwalter wird von Condor vorgeschlagen und muss dann noch vom Frankfurter Amtsgericht bestätigt werden.

Gleichzeitig ist die Airline auf der Suche nach einem neuen Besitzer oder Investor. Hierfür bleiben jetzt jedoch mindestens drei Monate Zeit. Ein Notverkauf, über den in den letzten Tagen immer wieder spekuliert wurde, sei nicht nötig, so Teckentrup. Der Manager ergänzte, dass man sich bereits in Gesprächen mit potenten Investoren befinde.

Laut einem Condor-Sprecher würden die Vekaufserlöse aufgrund des Schutzschirmverfahrens zuerst an die Bundesregierung zur Rückzahlung des Kredits fließen, dann an Gläubiger von Condor. Die Verbindung von Thomas Cook und Condor ist Vergangenheit.

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