Späterer Brexit schiebt Übergangsfristen im Luftverkehr, © PA Wire/dpa/Niall Carson
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Die Brexit-Verhandlungen stecken inhaltlich in einer Sackgasse, für die Politik geht es dieser Tage vor allem darum, Zeit zu gewinnen. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigten sich am Donnerstagabend auf eine Verschiebung des Brexits bis maximal zum 22. Mai. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Zustimmung des britischen Parlaments zum vorliegenden und bereits zweimal abgelehnten Austrittsvertrag.

Für viele Beobachter ist die Gefahr, dass es zu einem ungeregelten Austritt kommt, damit eher wieder gestiegen. Sicher scheint nur: Ob, wann und wie es zum Brexit kommt, ist eine Woche vor dem formellen Austrittsdatum am 29. März weiter vollkommen offen.

Ob "Deal" oder "No-Deal" - klar ist der erklärte Wille von EU-Kommission, britischer Regierung und Luftverkehrswirtschaft, alle geplanten Flüge zwischen Großbritannien und EU-Staaten ohne Unterbrechungen zu ermöglichen.

Nicht zuletzt weil ein bilaterales Luftverkehrsabkommen mit dem Vereinigten Königreich noch verhandelt werden muss, hat man sich in kritischen Fragen auf Übergangsfristen geeinigt, die zum Teil jedoch noch ratifiziert werden müssen.

Übergangsfristen gegen ein Flug-Chaos

Ohnehin gelten die geplanten Übergangsfristen dabei auch für den Fall eines geordneten Brexits, da das zur Abstimmung stehende Austrittsabkommen die entscheidenden Luftverkehrsfragen gar nicht behandelt.

Beim Blick auf das Flugverkehrsaufkommen zwischen Großbritannien und den EU-27 wird klar, welches Chaos an Europas Himmel ohne die Übergangsfristen drohen würde. Circa ein Viertel aller innereuropäischen Flüge ist rechtlich vom Brexit betroffen:

Ein Viertel des innereuropäischen Flugangebotes ist vom Brexit betroffen
Art Flüge Anzahl Flüge
Nicht betroffener Verkehr 3641723
EU27 - GB 510503
GB - EU27 511143
Flüge EU27 - EU27 britische Airlines 150999
Flüge GB -GB durch EU-Airlines 17432

Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Institut für Flughafenwesen und Luftverkehr, 2017

Die vereinbarten Übergangsfristen beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche.

Sicherheitszertifikate:

Um Flüge in die EU durchführen zu können, müssen britische Airlines für ihr Fluggerät bei der EASA neue Sicherheitszertifikate beantragen - dann unter Berücksichtigung des neuen Status Großbritanniens als Drittstaat. Das kann einige Monate dauern, weshalb sich die EU-Staaten und das Europaparlament darauf geeignet haben, dass die bestehenden Zertifikate für die ersten neun Monate nach dem Brexit auch innerhalb der EU gelten. Bei einem Austritt der Briten am 22. Mai würde die Frist also bis zum 22. Februar 2020 gelten.

Ownership and Control:

Airlines, die in der EU registriert sein wollen, um den Open Sky der EU nutzen können, müssen sich mehrheitlich unter der Kontrolle von Eigentümern aus dem europäischen Wirtschaftsraum befinden. Für Unternehmen wie IAG, Thomas Cook, Ryanair und Tuifly dürfte das eine Umstrukturierung von Eigentumsverhältnissen bedeuten, um die EU-Zulassung behalten zu können. Dafür gewährt die EU einen Übergangszeitraum von sieben Monaten nach dem Brexit. Im Fall des jetzt zur Abstimmung im britischen Unterhaus stehenden Austrittsdatums 22. Mai wären die betroffenen Unternehmen also aufgefordert, bis zum 22. Dezember 2019 EU-konforme Besitzverhältnisse zu schaffen.

© PA Wire/dpa, Niall CarsonLesen Sie auch: Brexit: EU will Airlines sieben Monate Frist gewähren

Bilaterale Verkehrsrechte:

Bis zum Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Großbritannien, spätestens jedoch bis ein Jahr nach dem Brexit, soll nach Vorschlag der Europäischen Kommission die erste bis vierte Freiheit für britische Airlines erhalten bleiben - wenn andersrum auch Großbritannien diese Rechte für EU-Airlines einräumt. Damit wären Flüge zwischen EU und Großbritannien zunächst gesichert – britische Airlines dürften allerdings nicht mehr innereuropäisch fliegen. Auch hier steht die Ratifizierung des Vorschlags durch die Länder aber noch aus. Diese dürfte aufgrund der überragenden wirtschaftlichen Interessen jedoch Formsache sein.

Offen ist derweil, wann die Verhandlungen zu einem neuen, bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Großbritannien, dass die offenen Punkte übergeordnet klärt, beginnen. Welche der neun Freiheiten aus dem Open Sky-Abkommen der EU dann eine Chance haben, übernommen zu werden, dürfte auch davon abhängen, wie hart das britische "ByeBye" ausfällt. Fortsetzung folgt.

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