Der Flughafen Köln/Bonn hat beim nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium (MUNV) ein Verwaltungsverfahren zur dauerhaften Festschreibung der nächtlichen Lärmschutzauflagen angestoßen.
Der Flughafen verfügt zwar über eine unbefristete Genehmigung für den 24-Stunden-Betrieb, die konkreten Lärmschutz- und Lärmminderungsauflagen für die Nacht sind jedoch bis 2030 befristet. Mit dem Antrag sollen diese Beschränkungen – darunter ein Verbot bestimmter Flugbetriebsrichtungen und des Einsatzes besonders lauter Flugzeuge – dauerhaft verbindlich bleiben.
Flughafenchef Thilo Schmid begründet den Vorstoß mit dem Bedarf an verlässlichen Rahmenbedingungen: "Wir möchten verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten. Das ist für die Zukunft des Flughafens sowie seine Kunden und Partner von essenzieller Bedeutung", sagte Schmid laut einer Mitteilung des Flughafens.
Neue Entgeltordnung hebt Nachtlärmzuschläge deutlich an
Parallel tritt seit Jahresbeginn 2026 eine neue Entgeltordnung in Kraft, die nächtliche Lärmzuschläge erheblich erhöht. Für eine Boeing 747-400 (Lärmklasse 9) gilt seit Januar 2026 ein Nachtzuschlag von 809 Euro – rund 75 Prozent mehr als der Vorjahreswert von 462,50 Euro. Bis Januar 2028 soll der Zuschlag schrittweise auf 1214 Euro steigen und sich damit gegenüber 2025 nahezu verdreifachen.
Zugleich sieht die neue Ordnung Vergünstigungen für den Einsatz moderner, lärmarmer Flugzeugtypen wie der Airbus A320 Neo, der Boeing 737 Max und der Boeing 787 vor.
Jahrzehntelanger Streit um den Nachtbetrieb
Die Auseinandersetzung um den Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn zieht sich über Jahrzehnte. Die bestehenden Beschränkungen gehen auf Regelungen zurück, die 1997 eingeführt wurden. Im Februar 2008 verlängerte der damalige NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) die bis 2015 geltende Regelung vorzeitig um weitere 15 Jahre bis 2030 – ein Schritt, den die Grünen damals als "abgekartetes Schauspiel" bezeichneten.
2012 eskalierte der Konflikt erneut: Die rot-grüne Landesregierung erließ ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen Mitternacht und fünf Uhr. Das Bundesverkehrsministerium untersagte diese Regelung jedoch mit Verweis auf die bis 2030 gültige Betriebsgenehmigung und hielt das Vorgehen für rechtswidrig.
Nun, rund vier Jahre vor Ablauf der Frist, unternimmt der Flughafen einen erneuten Anlauf, um Planungssicherheit weit über 2030 hinaus zu sichern.
Kritik von Anwohnerschützern und Kommunen
Die Pläne stoßen auf Widerstand. Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn bezeichnet das Verfahren als "Hau-Ruck-Aktion" und fordert eine Bürgerbeteiligung am Genehmigungsverfahren. Die Betroffenen stellen zudem die Lärmmessungen des Flughafens in Frage.
Auch aus benachbarten Kommunen kommt Widerspruch: Die Bürgermeister von Rösrath und Bergisch Gladbach haben in einem Brief an den NRW-Verkehrsminister neben einer Bürgerbeteiligung auch ein Verbot von Passagierflügen zwischen Mitternacht und fünf Uhr gefordert, wie der "WDR" berichtet.
Wirtschaftliche Argumente und politischer Druck
Für den Flughafen ist der nächtliche Betrieb wirtschaftlich zentral. Rund 14.500 Beschäftigte sind am Standort tätig. Der Frachtverkehr in den Nachtstunden sichert nach Angaben des Flughafens Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.
Als konkretes Beispiel wird der US-amerikanische Paketdienstleister UPS genannt, der als einer der größten Frachtkunden bereits jetzt Investitionsentscheidungen treffen müsse und nicht bis 2030 warten könne.
Unterstützung erhält der Flughafen von der SPD im NRW-Landtag: Fraktionschef Jochen Ott (SPD) plädiert für eine rasche Genehmigung. Gleichzeitig steht die schwarz-grüne Landesregierung unter Zugzwang: CDU und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine Reduzierung des Fluglärms angekündigt.