Kartellrechtler und Branchenexperten bewerten eine mögliche Fusion von United Airlines und American Airlines skeptisch. Jeder Zusammenschluss müsse neben der Bundesebene auch staatliche Kartellbehörden passieren. Zudem können Wettbewerber und Kunden eigenständig gegen Deals klagen.
Kartellrechtsanwalt Andre Barlow vom DBM Law Group warnte, ein Zusammenschluss würde die vier großen US-Carrier auf drei reduzieren – mit einem dominanten Anbieter. "Ich bin nicht sicher, ob dieser Deal zustande kommen kann. Die Trump-Administration sorgt sich über günstige Verbraucherpreise – und dieser Deal würde die Auswahl verringern und den Airlines mehr Preissetzungsmacht geben."
"Das erscheint mir aussichtslos", sagte auch William Kovacic, Direktor des Wettbewerbsrechtszentrums der George Washington University: "Es gibt massive Überschneidungen auf zahlreichen Strecken und in verschiedenen Ballungsräumen wie Chicago. Keine Menge an Veräußerungen würde das beheben."
Die Sprecher der Generalstaatsanwälte von Illinois, wo United seinen Sitz hat, und Texas, wo American ansässig ist, antworteten auf Reuters-Anfragen zunächst nicht.
Kirby soll Idee bei Trump eingebracht haben
United-Airlines-Chef Scott Kirby soll US-Präsident Donald Trump (Republikaner) Ende Februar eine mögliche Fusion mit American Airlines vorgeschlagen haben. Das berichten zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen gegenüber Reuters.
Kirby brachte die Idee demnach am 25. Februar bei einem Treffen im Weißen Haus zur Sprache – drei Tage vor Beginn des US-israelischen Krieges gegen den Iran. Er argumentierte, ein fusioniertes Unternehmen wäre im internationalen Wettbewerb besser aufgestellt.
Seit Kriegsbeginn haben beide Carrier deutlich an Börsenwert verloren: American Airlines minus 14,1 Prozent, United Airlines minus 10,4 Prozent. Am Dienstag legten beide Titel vorbörslich zu – American um fünf Prozent, United um rund zwei Prozent.
Für American, die zuletzt mit schwankenden Gewinnen und hohen Kosten kämpfte, werteten Investoren eine mögliche Übernahme als seltenen Lichtblick.