Das Landgericht Braunschweig hat die Klage auf zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der 150 Todesopfer des Germanwings-Absturzes abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer können die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings geltend machen. Diese seien vorrangig. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Klägeranwalt Julius Reiter kündigte an, eine Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig werde geprüft. Es sei nicht die Frage, wer am Ende eine Entschädigung zahle, sondern: "Hätte der Staat aufgrund der ihm bekannten Risiken und der bereits bestehenden europäischen Sicherheitsvorgaben anders handeln müssen - und hätte die Katastrophe dadurch möglicherweise verhindert werden können?"
Reiter sagte, die Kläger hätten geltend gemacht, dass bei dem Copiloten schon 2009 eine schwere depressive Episode dokumentiert gewesen sei. Daher müsse geklärt werden, ob die flugmedizinischen Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprochen hätten und ob eine weitergehende psychiatrische Beurteilung erforderlich gewesen wäre. "Eine Fluggesellschaft kann Entschädigung zahlen. Sie kann aber nicht beantworten, ob staatliche Tauglichkeitsprüfung und staatliche Aufsicht funktioniert haben", sagte er.
Kläger werfen dem Staat mangelnde Kontrolle vor
Schon zum Prozessauftakt Ende August hatte die Richterin den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte sie damals. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.
30 Hinterbliebene verlangten jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht seien die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben, die meisten von ihnen stammten aus Deutschland und Spanien. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochter absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Unter den 150 Insassen waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.
Hinterbliebene wollen Verantwortliche benennen
Nach Prozessbeginn Ende August hatte Klaus Radner gesagt: "Also, ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent." Radner verlor bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter. Er vertrat die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er damals.
Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole, sagte Engelbert Tegethoff nach dem Prozessauftakt. Er verlor beim Absturz eine Tochter. "Es geht nicht ums Geld", sagte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert". Dann wäre der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld. Für jedes Todesopfer seien außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden.
Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. Dort ging es um Ansprüche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung für die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat.