Das Landgericht Braunschweig hat Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 mit 150 Toten im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld zum Auftakt wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe vorläufig davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die zuständige Richterin.
Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur Begründung.
"Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent", sagte Klaus Radner. Er hat bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren.
Radner vertritt die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten und ihrem Beruf nicht ordentlich nachgekommen seien. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er und kündigte an, dies auch weiter zu versuchen. "Wenn es eine Chance gibt. Vielleicht gibt es dieses berühmte eine Prozent", sagte er.
Angehöriger spricht von Staatsversagen
"Ich wusste ungefähr, was da rauskommt", sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat. "Aber das alles wieder heute zu hören, da kommen die ganzen Bilder wieder zum Vorschein", beschrieb er. "Es geht meiner Frau und mir schlecht", sagte er unter Tränen. Abschließen gehe aber nicht, sie müssten wie die anderen Angehörigen damit leben.
"Ich bin schon ziemlich wütend auf das Luftfahrt-Bundesamt", sagte Tegethoff und sprach von "Staatsversagen". Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole. "Es geht nicht ums Geld", sagte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert." Dann sei der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.
Mehr als elf Jahre nach dem Absturz haben 30 Hinterbliebene Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.
Die Rechtsanwälte Julius Reiter (l-r), Elmar Giemulla und Carl Coste sitzen in einem Saal des Landgerichts Braunschweig. © DPA / Moritz Frankenberg
Copilot hatte Flugzeug absichtlich gegen Berg gesteuert
Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht. Am Ende der Verhandlung in Braunschweig kündigte die Richterin an, die Argumentation der Kläger bis zur Verkündung der Entscheidung am 6. Oktober erneut zu prüfen.