Fluggesellschaften fordern Bahn-Haftung bei "Rail & Fly", © Deutsche Bahn AG/Stefan Wildhirt
ICE 3 Neo am Flughafen Frankfurt. © Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt
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Die deutschen Fluggesellschaften fordern, dass die Deutsche Bahn künftig dafür haften soll, wenn sogenannte "Rail & Fly"-Passagiere nach Zugverspätungen ihren Weiterflug verpassen.

"Man hat im Gegensatz zu Zubringerflügen keine Versicherung, wenn man seinen Flug aufgrund von Verspätung verpasst – dann bleibt man auf den Kosten für den verpassten Flug sitzen", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Peter Gerber, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Würde die Bahn die Kosten übernehmen, wäre es für Kunden attraktiver."

Er sprach sich zudem für Verbesserungen beim Service aus, etwa einen passagierbegleitenden Gepäcktransport. "Es wäre sehr viel attraktiver, wenn ich mein Gepäck am Bahnhof aufgeben könnte und es direkt beim Flughafen verladen werden würde, ohne dass ich mich als Passagier darum noch kümmern muss", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften.

"Rail & Fly"-Passagiere sind Reisende, die einen Flug und eine Bahnfahrt zum oder vom Flughafen in einem Paket über eine Fluggesellschaft oder ein Reisebüro gebucht haben. Diese Fahrkarten, die für alle Züge der Deutschen Bahn gelten, ermöglichen die flexible Anreise zum Abflughafen und die Rückreise zum Heimatort, oft mit zeitlicher Gültigkeit von bis zu einem Tag vor dem Abflug bis zu einem Tag nach der Landung.

Bislang haftet bei "Rail & Fly" in der Regel der Pauschalreiseveranstalter. Das Europäische Verbraucherzentrum rät Reisenden, einen ausreichenden Zeitpuffer für die Zugfahrt zum Flughafen einzuplanen, um sich im Falle von Verspätungen auf das Pauschalreiserecht berufen zu können.

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