Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor Abofallen bei externen Anbietern von Flug-Check-in-Diensten. Verbraucher, die Online-Check-in, Sitzplatzwahl oder Bordkartenservice über Drittanbieter abwickeln, schließen dabei häufig nach EVZ-Angaben unwissentlich kostenpflichtige Abonnements ab.
Aus einem beworbenen Einstiegspreis von einem Euro können wenige Tage später Abbuchungen von rund 79 Euro folgen.
"Sobald aus einem Euro plötzlich 79 Euro werden, ist die Kosten- und Vertragsinformation für Verbraucher offensichtlich nicht klar genug", erklärte EVZ-Juristin Malina Garcia. Hinzu komme, dass die beworbene Dienstleistung trotz der Zusatzkosten teils nicht erbracht werde.
Drittanbieter oft nicht erkennbar
Besonders auf Smartphones seien Hinweise zu Vertragspartner, Kosten und Laufzeit häufig schwer auffindbar oder unvollständig dargestellt. Viele Verbraucher merkten erst durch unerwartete Abbuchungen, dass sie nicht direkt mit der Airline, sondern mit einem externen Dienstleister einen Vertrag geschlossen hatten.
Dabei gilt laut EVZ: "Wer Geld verlangt, muss den vollständigen Betrag beim Bestellbutton unmissverständlich deutlich machen."
Praktische Nachteile entstünden auch bei Flugzeitenänderungen oder neu vergebenen Sitzplätzen: Wer den Check-in direkt über die Airline abgewickelt habe, erhalte solche Informationen unmittelbar. Wer einen Drittanbieter eingeschaltet habe, müsse sie oft selbstständig suchen.
Hohe Dunkelziffer
Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte laut EVZ weit höher liegen als die beim Verbraucherzentrum eingegangenen Beschwerden. Unternehmen reagierten auf direkte Beschwerden häufig mit Teilerstattungen und dem Angebot, das Abonnement zu beenden.
Für viele Betroffene sei das ausreichend – sie wollten vor allem aus der laufenden Verpflichtung heraus.
Das EVZ empfiehlt Verbrauchern, vor dem Klick zu prüfen, wer den Check-in-Service tatsächlich anbietet, auf den letzten Bestellschritt zu achten und bei mobiler Nutzung besonders wachsam zu sein.