EU-Parlament beharrt auf Fluggastrechte ab drei Stunden Verspätung, © DPA/Moritz Frankenberg
Fluggastrechte unterscheiden sich je nach Abflugort und Airline: Während etwa EU-Rechte umfassende Leistungen garantieren, beruhen sie in den USA oft noch auf Kulanz. © DPA / Moritz Frankenberg
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Fluggäste sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments ein Recht auf ein freies Handgepäckstück erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten in Straßburg mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend aus. Zudem beharrt das Parlament auf Entschädigungen bereits ab drei Stunden Verspätung.

Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss allerdings noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Die Reform der Fluggastrechte ist seit Jahren umstritten.

Fluggäste sollen dem Vorschlag des Parlaments zufolge künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand wie eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein. Bisher verlangen viele Airlines Gebühren für ein Handgepäckstück.

Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung

Das Parlament will außerdem, dass Reisende bei Verspätungen ähnlich entschädigt werden wie bisher. Der Vorschlag sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor: 300 Euro bei 1500 Kilometer Entfernung, bisher 250 Euro, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung wie bisher und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung ebenfalls wie bisher.

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen.

"Wir stehen an der Seite der Reisenden und werden uns für faire Entschädigungen einsetzen", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP und Berichterstatter der Renew-Fraktion Jan-Christoph Oetjen. "Wir werden als Parlament nicht von einer Entschädigung ab drei Stunden Verspätung abrücken. Das ist für uns eine rote Linie."

EU-Staaten wollen erst ab vier Stunden entschädigen

Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister hatte sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden und mit je nach Entfernung niedrigeren Beträgen. Die unterschiedlichen Positionen führten bereits mehrfach zum Scheitern der Verhandlungen.

Vermittlungsausschuss muss Kompromiss finden

Das Parlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen nun einen Vermittlungsausschuss bilden, in dem jeweils 27 Vertreter sowie 27 Abgeordnete sitzen. Aufseiten des Parlaments könnte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola persönlich die Verhandlungen führen. Der Ausschuss hat acht Wochen Zeit, um einen Kompromiss zu finden, das Startdatum ist jedoch nicht rechtlich festgelegt. Bereits im Dezember 2025 waren die Verhandlungen gescheitert und auf Februar vertagt worden.

Abgeordnete des Parlaments hoffen, schon vorab weiter mit dem Rat zu verhandeln. Sollte auch der Vermittlungsausschuss scheitern, wäre die gesamte Reform vorerst vom Tisch. Es ist das erste Mal seit einem Jahrzehnt, dass die dritte Lesung im EU-Gesetzgebungsverfahren angewandt werden muss.

Einige Punkte bereits vereinbart

Andere Teile der Reform gelten als unstrittig und sind bereits vorläufig vereinbart. So sollen Eltern kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern reservieren können. Außerdem sollen Passagiere nach Verspätungen automatisch ein Formular erhalten, mit dem sie eine Entschädigung beantragen können.

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Artikel 5 – Ian Douglas: Bilaterale Abkommen und Netzstrategie, © airliners.de/KI
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"Open Skies bedeutet nicht, dass jemand kommt und bleibt"

Luftverkehrsabkommen (6) Ian Douglas, Honorary Senior Lecturer an der University of New South Wales und Professor of Practice an der Hong Kong Polytechnic University, erläutert im Interview mit airliners.de, wie bilaterale Abkommen Airline-Strategien prägen und warum Joint Ventures ein liberales regulatorisches Fundament brauchen.

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Ein ICE L auf Testfahrt fährt dieselbetrieben über den Hindenburgdamm bei Sylt, © Deutsche Bahn/Dirk Wittmann
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