Polen und weitere EU-Staaten bereiten aktuell eine Änderung der Fluggastrechteverordnung vor. Ziel ist es, die bislang oft schwammigen Formulierungen der Verordnung präziser zu fassen.
Die neue Initiative der polnischen Ratspräsidentschaft geht laut Medienberichten auf frühere Vorstöße zur Reform der umstrittenen Verordnung zurück.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Entschädigungszahlungen erst ab fünf Stunden Verspätung gezahlt werden müssten – und nicht schon ab drei wie aktuell. Das soll Airlines eine Möglichkeit geben, auf Unregelmäßigkeiten in einem angemessenen Zeitrahmen reagieren zu können, um Fluggäste ans Ziel zu bringen, ohne zusätzlich mit hohen Entschädigungsforderungen konfrontiert zu werden.
Derzeit liegt ein Vorschlag zur Novelle der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Arbeitsgruppe auch Deutschland vor. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben laut "Bild" einen Fragebogen an entsprechende Experten und Arbeitsgruppen abgegeben. Sie sollen ihre Einschätzung bis zum 12. März zurückschicken. Anschließend soll das Thema auf Bundesebene besprochen und schließlich an die EU weitergegeben werden.
Diskussion um Reform seit mehr als zehn Jahren
In der EU ist eine Neugestaltung der Fluggastrechte seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Eine Einigung gab es bislang aber nicht.
Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2013 argumentiert, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge einzufliegen. Die aktuelle Regelung ermuntere die Airlines deshalb, Flüge zu streichen – was nicht im Sinne der Passagiere sei.
Aus einer in Teilen unsauber formulierten Verordnung gegen Überbuchungen hatte sich über die Jahre ein Fluggastrechte-Konstrukt entwickelt, das Airlines Milliarden kostet – ohne zu weniger Verspätungen und Flugstreichungen zu führen.
Als ein wesentlicher Schwachpunkt gilt, dass die Verordnung die "außergewöhnlichen Umstände" nicht genau definiert, die dazu führen, dass Airlines von Entschädigungsansprüchen befreit werden.
Die EuGH-Richter führten in der Folge unter anderem "quasi durch die Hintertür" die Ausgleichspflicht für Verspätungen ein, indem sie in einem Grundsatzurteil festlegten, dass Ausgleichsleistungen unter gewissen Voraussetzungen auch im Falle der Verspätung und nicht bloß bei Flugstreichungen zu zahlen sind.
Entschädigungsportale reagieren empört
Um die Entschädigungsansprüche aus der Verordnung hat sich über die Jahre sogar ein ganzer Geschäftszweig gebildet. Sogenannte Verbraucherrechtsportale bieten auf Basis der mittlerweile über 200 sich zum Teil widersprechenden EU-Gerichtshofsentscheidungen gegen Provision, Entschädigungen für Passagiere bei den Airlines einzufordern.
Airhelp ist eines der Portale. Entsprechend kritisiert der Anbieter aktuell die Pläne für eine Reform als "Verschlechterung der Verbraucherrechte". Die Forderung des Legal-Tech-Unternehmens überraschen dabei nicht: Statt einer Reduzierung der Ansprüche wünscht sich Airhelp, die Höchstbeträge für Ausgleichszahlungen von aktuell 600 Euro auf 900 Euro anzuheben, Kofferverzögerungen entschädigungspflichtig zu machen und auch Nicht EU-Airlines in die EU-Verordnung mit einzubeziehen.