Das Gericht der Europäischen Union hat einen Eilantrag von Ryanair gegen die EU-Kommission zurückgewiesen, wie "CH-Aviation" berichtete. Der irische Billigflieger wollte die Brüsseler Behörde per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, von der Lufthansa Group die sofortige Rückzahlung von Vorteilen aus deren Corona-Staatshilfe zu verlangen.
Die Beihilfe war sechs Milliarden Euro schwer. Der Antrag sollte gelten, solange die Kommission ihre neue beihilferechtliche Prüfung durchführt. Vergangene Woche stufte das Gericht den Antrag als offensichtlich unzulässig ein und sah für wesentliche Teile der Klage keine Rechtsgrundlage.
Nach Angaben des auf Rechtsthemen spezialisierten Nachrichtendienstes "M Lex" ging es Ryanair dabei nicht um die ursprüngliche Rückzahlung der Beihilfe selbst. Der Konzern wollte vielmehr erreichen, dass die Kommission ihre 2024 eingeleitete neue Untersuchung zur Rechtmäßigkeit der Hilfen zügig vorantreibt und der Lufthansa Group in der Zwischenzeit jeden fortbestehenden Wettbewerbsvorteil durch eine sofortige Rückzahlung entzieht.
Das Luxemburger Gericht entschied, die EU-Beihilferegeln räumten der Kommission zwar die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht ein, während einer laufenden neuen Untersuchung eine solche Anordnung zu treffen. Damit fiel die zentrale Argumentation von Ryanair in sich zusammen. Die Entscheidung blockiert den verfahrensrechtlichen Vorstoß aus Gründen der Zulässigkeit, klärt aber nicht die eigentliche Frage, ob die Staatshilfe rechtmäßig war.
Die Lufthansa Group begrüßte die Entscheidung. Ein Sprecher des Konzerns sagte gegenüber "CH-Aviation": "Die Lufthansa Group hat die Staatshilfe einschließlich der Zinsen vollständig zurückgezahlt."
Vorgeschichte: Jahrelanger Streit um Corona-Hilfen
Der Streit reicht zurück in die Pandemie-Zeit. Am 23. April diesen Jahres bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), die höchste Instanz der EU, ein Urteil der Vorinstanz, wonach die milliardenschweren deutschen Staatshilfen für die Lufthansa Group während der Pandemie unrechtmäßig gewesen waren. Die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union stammt aus dem Jahr 2023 und geht auf eine Klage von Ryanair zurück.
Der irische Konzern hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Corona-Hilfen angefochten, die einzelne europäische Staaten an etablierte Fluggesellschaften ausgezahlt hatten. Die Lufthansa-Beihilfe blieb dabei ein zentraler Streitpunkt zwischen Ryanair und Brüssel.
Die EU-Kommission äußerte sich nach Angaben von "CH-Aviation" nicht zu dem Urteil. Ryanair hatte demnach bis zur Veröffentlichung des Berichts ebenfalls nicht reagiert. Ob die Kommission ihre Untersuchung zur Rechtmäßigkeit der Lufthansa-Beihilfe in absehbarer Zeit abschließt, blieb zunächst offen.