Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen deutsche Corona-Hilfen für Condor abgewiesen. Es ging um Darlehen der staatlichen Förderbank KFW in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro, wie das Gericht erklärte. Ryanair wandte sich gegen die Genehmigung durch die EU-Kommission im Juli 2021. (Az. T-366/22)
Es war schon das zweite Mal, dass das Gericht in dem Fall entschied. Im Juni 2021 hatte es die ursprüngliche Genehmigung der EU-Kommission auf eine erste Ryanair-Klage hin gekippt, damals ging es noch um Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro. Die Wirkung des Urteils setzte es aber vorläufig aus, bis die Kommission neu entschieden hatte.
Ryanair fochte auch die zweite Genehmigung an, diesmal ohne Erfolg. Die Airline argumentierte, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen – der Beschluss war nach vorläufiger Prüfung ergangen. Das Gericht stimmte Ryanair aber nun nicht zu. Es gebe keine ernsthaften Schwierigkeiten bei der Prüfung, ob die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei.
Ryanair habe auch nicht nachgewiesen, dass die Hilfen andere Airlines diskriminierten oder gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr verstießen.
Gegen die Entscheidung kann Ryanair noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächsthöherer Instanz vorgehen.
Es gab in Luxemburg bereits zwei weitere Entscheidungen über deutsche Hilfen für Condor, die mit der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook zusammenhingen. Eine Klage Ryanairs gegen ein Darlehen von 380 Millionen Euro wurde im Mai 2022 abgewiesen. Zuletzt erklärte das Gericht im Mai 2024 die Genehmigung einer "Umstrukturierungsbeihilfe" in Höhe von 321 Millionen Euro für nichtig. Dagegen wandte sich Condor an den EuGH, der in dem Fall noch nicht entschieden hat.
Ryanair reagierte auf das Urteil mit Verweis auf andere, ähnliche Fälle, in denen das EU-Gericht zugunsten von Ryanair entschieden hatte. Die Europäische Kommission habe die betreffenden Mitgliedstaaten noch nicht aufgefordert, die rechtswidrigen Beihilfen zurückzufordern und auch keine Maßnahmen zur Behebung des entstandenen Wettbewerbsschadens auferlegt, so die irische Fluggesellschaft.
Condor teilte mit, das Gericht habe klar festgestellt, dass die Hilfsmaßnahmen rechtmäßig und angemessen gewesen seien. "Condor konnte dadurch die Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten und unseren Fluggästen weiterhin zuverlässige Verbindungen anbieten."