Die bisherigen Entschädigungsbeträge bei Flugverspätungen bleiben erhalten. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt, ohne die Entschädigungssätze anzutasten.
Reisende haben damit weiterhin ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Ausgleichszahlungen – gestaffelt nach Entfernung: 250 Euro bei bis zu 1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern.
Voraussetzung bleibt, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Zudem soll die Reform künftig auflisten, welche außergewöhnlichen Umstände die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreien. Die neuen Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie Flüge von außereuropäischen Carriern, deren Maschinen in der EU abheben.
Die Mitgliedstaaten hatten ursprünglich angestrebt, die Entschädigungsschwelle auf vier Stunden Verspätung anzuheben und die Beträge zu senken. Dieser Vorstoß scheiterte am Widerstand des Europaparlaments. Deutschland hatte sich gemeinsam mit Frankreich für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Regel eingesetzt.
Was sich ändert
Neben den Entschädigungsregeln bringt die Reform weitere Neuerungen. Bei der Buchung müssen Fluggesellschaften künftig standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck anzeigen, um den Preisvergleich für Verbraucher zu erleichtern.
Kinder dürfen ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen; das gilt auch für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen. Schreibfehler in Namen auf Tickets müssen kostenlos korrigiert werden.
Musiker dürfen ihre Instrumente an Bord mitnehmen. Airlines müssen Passagiere bei Verspätungen innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte und die Möglichkeit der Geltendmachung informieren. Der Wunsch des Parlaments, ein kleines Handgepäckstück generell kostenfrei zu ermöglichen, setzte sich hingegen nicht durch.
Reaktionen aus Deutschland
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung und sprach von einer Balance zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte die Beibehaltung der Entschädigungshöhe einen wichtigen Verhandlungserfolg. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, begrüßte das Ergebnis und forderte als nächsten Schritt besseren Schutz für Individualreisende bei Airline-Insolvenzen.
Reaktionen aus dem Europaparlament
Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, bezeichnete die Einigung als "deutliche Verbesserung des Status quo" – wenn auch nicht die "historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte".
Das Parlament habe erfolgreich verhindert, dass Entschädigungsansprüche drastisch gekürzt werden. Jan-Christoph Oetjen (FDP) hob die Pflicht der Airlines hervor, Passagiere bei Verspätungen aktiv über ihre Rechte zu informieren.
Die Einigung muss noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden – dies gilt als Formalie. Nach Inkrafttreten der Regeln haben Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.