Fluggastrechte: Drei-Stunden-Schwelle bleibt, © dpa/Robert Michael
Ein ausgefallener Flug wird auf einer Anzeigetafel angezeigt. © dpa / Robert Michael
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Die seit Jahren festgefahrene Reform der EU-Fluggastrechte steht vor dem Abschluss. Die Mitgliedstaaten gaben in den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ihre Forderung auf, eine Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung zu gewähren. Es bleibt bei der bisherigen Drei-Stunden-Schwelle, wie aus Verhandlungskreisen in Brüssel verlautete. Auch die gestaffelten Pauschalen von 250, 400 und 600 Euro werden nicht verändert.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem "großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte". Kern der Einigung sei: "Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben." Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder bewertete den Kompromiss mit Blick auf die Branche zurückhaltender. Ziel sei eine Regelung gewesen, "die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt". Mit der Einigung greife man bei der Verspätungsentschädigung "in weiten Teilen darauf zurück, was seit Jahren gelebte Praxis sowie Fluggästen und Luftverkehrsunternehmen vertraut ist", erklärte Schnieder. Die Bundesregierung habe den Kompromiss mitgetragen, um nach Jahren der Verhandlungen Rechtsklarheit zu schaffen.

Mehr Transparenz beim Handgepäck

Neu sind mehrere Vorgaben für die Fluggesellschaften. Preise sollen künftig standardmäßig inklusive Handgepäck angezeigt werden, um den Preisvergleich zu erleichtern. Passagiere können weiterhin entscheiden, ob sie kostenpflichtiges zusätzliches Handgepäck buchen. Die vom Parlament geforderte kostenlose Mitnahme eines kleinen Koffers konnten die Abgeordneten nicht durchsetzen.

Die Airlines müssen künftig zudem aktiver über Entschädigungsansprüche informieren. Die EU will damit erreichen, dass mehr Passagiere ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen. Verboten wird, Eltern Gebühren für Sitzplätze neben ihren Kindern zu berechnen. Namensfehler auf Tickets sollen sich künftig kostenlos korrigieren lassen.

Voraussetzung für eine Entschädigung bleibt, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll erstmals aufgelistet werden, welche außergewöhnlichen Umstände eine Haftung ausschließen. Die Regeln gelten für Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie für Abflüge ausländischer Airlines aus der EU.

Abstimmung am Montag

Die formale Zustimmung steht noch aus. Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den von den Mitgliedstaaten übermittelten Text prüfen. Die Frist für eine Einigung läuft in der Nacht zum Dienstag ab. Kommt bis dahin kein Kompromiss zustande, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern. Nach Inkrafttreten haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.

Die bisherigen Fluggastregeln gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. Eine Mehrheit der EU-Länder hatte zuletzt versucht, die Ansprüche im Sinne der Fluggesellschaften zurückzuschrauben, war damit aber am Widerstand des Europaparlaments gescheitert. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen mit der Reform in das neue Regelwerk eingearbeitet werden.

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