Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat sich bei ihrer Frühjahrstagung in Lindau mit zwei Seiten der Drohnenfrage befasst: der Abwehr unerwünschter Drohnen an Flughäfen einerseits und der stockenden Genehmigungspraxis für erwünschte kommerzielle Drohnenflüge andererseits, wie aus dem entsprechenden Beschluss hervorgeht, welcher der Redaktion von airliners.de vorliegt.
Auf der einen Seite begrüßte die VMK ausdrücklich die Pläne des Bundesinnenministeriums, acht deutsche Verkehrsflughäfen mit Drohnendetektionssystemen auszustatten. Nutznießer sind die Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, Köln, Leipzig, München und Stuttgart – die sogenannten Kritis-Flughäfen. Die Ausschreibung für die Beschaffung der Technik sollte bereits im März beginnen, der Zuschlag im Mai erfolgen. Die Ausstattung ist bis Ende dieses Jahres geplant.
Die VMK unterstützt darüber hinaus den Ausbau der nationalen Fähigkeiten zur Drohnendetektion und -abwehr und bekräftigt die enge ressortübergreifende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden. Sie bat die Bundesregierung, die Länder in geeigneter Weise darüber zu informieren, welche Rolle die Flughäfen im sogenannten Operationsplan Deutschland erhalten. Über den aktuellen Stand soll die Bundesregierung zur Herbstsitzung berichten. Das Kritis-Dachgesetz, das Betreiber kritischer Infrastruktur zu Resilienzplänen verpflichtet, hatte der Bundesrat am 6. März 2026 verabschiedet.
Gleichzeitig warnte die VMK vor einem wachsenden Engpass bei der Genehmigung kommerzieller Drohnenflüge in der Betriebskategorie "speziell". Das Luftfahrtbundesamt, das die meisten Länder mit dieser Aufgabe betraut haben, bearbeitet derzeit mit nur neun Mitarbeitenden eine stark steigende Zahl von Anträgen – die Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung beträgt inzwischen rund sechs Monate, mehr als 200 Anträge liegen unbearbeitet vor.
Die Länder fordern das Bundesministerium für Verkehr auf, eine kurzfristige Personalverstärkung beim Luftfahrtbundesamt umfassend zu unterstützen und bereits im laufenden Haushaltsjahr alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sollen zusätzliche Stellen ausdrücklich eingeplant werden. Das neu eingeführte beschleunigte Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge mit geringen Betriebsrisiken, das sogenannte FastFlight-Verfahren, sei zwar begrüßenswert, reiche aber nicht aus, um den gesamten Antragsstau abzubauen.
Zu viele Flugbeschränkungszonen
Kritik übt die VMK auch an der Vielzahl geografischer Gebiete mit Flugbeschränkungen in Deutschland. Aktuell existieren dem Vernehmen nach rund 500.000 solcher geografischen Gebiete, deren Beschränkungen bei jedem Drohnenflug zu beachten sind. Die Länder fordern das Bundesministerium für Verkehr auf, den entsprechenden Katalog im Paragraph 21h der Luftverkehrs-Ordnung auf seinen tatsächlichen Nutzen hin zu überprüfen und Beschränkungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Gleichzeitig sprach sich die VMK dafür aus, das Instrument der geografischen Gebiete gezielter zu nutzen – etwa zur Ausweisung von Bereichen, in denen Werkstatt-, Erprobungs- oder Forschungsflüge ohne Einzelgenehmigung möglich sind. Langfristig solle zudem das Potenzial Künstlicher Intelligenz für eine Beschleunigung der Risikobewertung im Genehmigungsprozess genutzt werden.
Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum seit Dezember aktiv
Ein koordinierendes Gremium ist bereits aufgesetzt: Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern ist seit dem Mitte Dezember 2025 bei der Bundespolizei in Berlin angebunden. Es soll einen schnellen Informationsaustausch sowie eine vernetzte Zusammenarbeit bei der Einsatzkoordinierung und der Lagebearbeitung gewährleisten.
Die Bundespolizei baut zudem eine eigene Drohnenabwehreinheit an dislozierten Standorten auf. Die EASA hatte zuletzt gewarnt, dass militärische Konflikte und die zunehmende Verbreitung von Drohnen die Sicherheitsrisiken im Luftverkehr erheblich erhöhen.