Der Luftverkehr ruht in wesentlichen Teilen und die Flughäfen spüren die Auswirkungen der Corona-Reisebeschränkungen. Um fast 97 Prozent sind die Passagierzahlen zuletzt an Deutschlands größtem Drehkreuz in Frankfurt eingebrochen, bundesweit liegt das Verkehrsaufkommen bei nur noch knapp zwei Prozent, wie der Flughafenverband ADV mitteilt.
Dennoch müssen die Flughafengesellschaften die Kosten für eine Offenhaltung tragen. Das gilt selbst bei einer Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flugbetrieb auf Anfrage. Da die meisten Flughäfen in Deutschland von Gesellschaftern der öffentlichen Hand getragen werden, sind für sie die Corona-Schutzschirmmaßnahmen des Bundes rechtlich nicht zugänglich und abhängig von der ohnehin teilweise schwierigen Finanzierung durch die vielfach kommunalen Betreiber.