Im Geschäftsjahr 2024/2025 hat Condor einen Verlust von 167,7 Millionen Euro verzeichnet. Trotz dieses Verlusts zahlte Condor der eigenen Geschäftsführung eine Gesamtvergütung von etwa 2,7 Millionen Euro, die sich aus einer Grundvergütung von insgesamt knapp 1,6 Millionen Euro, variablen Vergütungsbestandteilen von 913.000 Euro sowie sonstigen Vergütungen von 208.000 Euro zusammensetzt. Das geht aus dem HGB-Jahresabschluss der Condor Flugdienst GmbH hervor, der airliners.de vorliegt.
Wie sich die Vergütung zusammensetzt, zeigt sich am Beispiel des Vorsitzenden der Condor-Geschäftsführung, Peter Gerber: Seine Gesamtvergütung von 900.000 Euro gliedert sich laut Jahresabschluss in eine Grundvergütung von 480.000 Euro, eine leistungsabhängige variable Vergütung von 302.000 Euro sowie sonstige Vergütungen von 118.000 Euro. Von Letzteren entfielen laut einer Fußnote im Jahresabschluss 96.000 Euro auf einen sogenannten Retention-Bonus. Anders als die variable Vergütung ist ein solcher Bonus nicht an die Unternehmensleistung geknüpft, sondern eine Sonderzahlung, mit der Unternehmen Führungskräfte gezielt an sich binden wollen, etwa in wirtschaftlich unsicheren Phasen.
Eine entsprechende Aufschlüsselung nach Bonusbestandteilen findet sich bei den übrigen Geschäftsführern nicht, deren Gesamtvergütungen sich auf 658.000 Euro (Björn Walther), 609.000 Euro (Christian Schmitt) und 543.000 Euro (Heiko Holm) beliefen.
Zusätzlich zu dieser Gesamtvergütung der im Berichtsjahr aktiven Geschäftsführer zahlte Condor laut Jahresabschluss 375.000 Euro an einen bereits vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Geschäftsführer für ein vereinbartes Wettbewerbsverbot.
Außerdem gibt der Jahresabschluss Aufschluss über das Honorar für Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers (PWC). Das Honorar belief sich demnach im Berichtsjahr auf insgesamt 2,1 Millionen Euro. Auf die eigentliche Abschlussprüfung entfielen davon 374.000 Euro, auf Steuerberatung weitere 37.000 Euro. Der mit Abstand größte Anteil von rund 1,7 Millionen Euro – circa 80 Prozent des Gesamthonorars – betrifft im Jahresabschluss nicht näher spezifizierte "sonstige Leistungen".
Um welche Art von Leistungen es sich dabei handelt, geht aus dem Jahresabschluss nicht hervor.
Auf eine entsprechende Anfrage von airliners.de wollte sich Condor ausdrücklich nicht äußern. Offen bleibt auch, ob diese Leistungen im Zusammenhang mit der laufenden Suche nach einem Investor oder einer möglichen Unternehmensbewertung stehen – der Jahresabschluss selbst gibt dazu keinen Hinweis.
HGB-Zahlen weichen von öffentlicher Kommunikation ab
Bei der öffentlichen Ergebnispräsentation im April hatte Condor allerdings nicht die im Jahresabschluss veröffentlichten HGB-Zahlen kommuniziert, sondern auf die parallel erstellten IFRS-Zahlen verwiesen: Das um Leasingkosten bereinigte operative Ergebnis sei demnach um 25,2 Prozent auf 151 Millionen Euro gestiegen, der Nettoverlust nach IFRS habe bei 110,4 Millionen Euro gelegen. Den große Abstand zwischen positivem operativem Ergebnis und Nettoverlust erklärte Condor damit, dass im operativen Ergebnis die Finanzierungskosten der jungen, geleasten Flotte nicht enthalten sind.
Der IFRS-Nettoverlust von 110,4 Millionen Euro lag damit deutlich unter den 167,7 Millionen Euro Jahresfehlbetrag, den der HGB-Abschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausweist. Rechtlich bindend und für Ausschüttung sowie Steuerbemessung maßgeblich ist dabei allein der HGB-Abschluss. Ein IFRS-Einzelabschluss ist bei einer GmbH wie Condor nur zusätzlich zulässig und ersetzt die HGB-Offenlegung nicht.
Im Vorjahr 2023/24 hatte sich das Verhältnis noch umgekehrt dargestellt: Nach IFRS wies Condor damals einen Verlust von 97 Millionen Euro aus, nach HGB dagegen nur 62 Millionen Euro. Warum sich der Abstand zwischen beiden Rechnungslegungsstandards damit im Jahresvergleich gedreht hat, geht aus den vorliegenden Dokumenten nicht hervor. Condor äußerte sich auf Anfrage von airliners.de auch dazu nicht.
Für den Wechsel der öffentlichen Kommunikation auf IFRS-Kennzahlen hatte eine Unternehmenssprecherin im April die bessere Vergleichbarkeit mit anderen, überwiegend nach IFRS bilanzierenden Fluggesellschaften genannt.
Medienberichten zufolge steht der derzeitige Investor Attestor aus Großbritannien zudem kurz davor, die verbliebenen 49 Prozent der Anteile an Condor zu übernehmen. Der Investor zieht damit eine bereits 2021 vereinbarte Kaufoption. Der dafür zugrunde gelegte Unternehmenswert bemisst sich in diesem Fall über eine Eigenkapitalbewertung durch Wirtschaftsprüfer statt über einen Erlös aus dem Verkauf an einen Dritten – ein niedrigerer ausgewiesener Wert liegt dabei potenziell im Interesse des Investors. Ob und wie dieser Umstand mit der Kommunikationsstrategie bei der Ergebnispräsentation zusammenhängt, bleibt offen.
Der Jahresabschluss bestätigt die schon länger bekannte, wachsende finanzielle Verflechtung mit Attestor: Die Zinszahlungen an die Attestor-Gruppe stiegen laut HGB-Abschluss um 84 Prozent auf 53,9 Millionen Euro und machten damit rund 77 Prozent des negativen Finanzergebnisses aus.