Condor verliert Dienstreise-Vorteile bei Lufthansa, © DPA/Boris Roessler
Passagiermaschinen von Lufthansa und Condor stehen am neuen Terminal 3 des Flughafens Frankfurt. : Heckflossen von Lufthansa und Condor auf dem Vorfeld des Flughafens Frankfurt, mit Frankfurter Skyline im Hintergrund bei klarem Tageslicht. Die Aufnahme zeigt eine ruhige Airport-Szene ohne erkennbare Bewegung. © DPA / Boris Roessler
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Die Lufthansa hat ihr langjähriges Duty-Travel-ID-Abkommen mit Condor gekündigt. Der Schritt betrifft dienstliche Reisen von Condor-Mitarbeitenden mit der Lufthansa und wird zum 1. September wirksam. Das geht aus einer internen Mitteilung von Condor an die Belegschaft hervor, die airliners.de vorliegt.

Die Lufthansa begründete die Kündigung damit, dass das Abkommen zuletzt nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen beiden Airlines genutzt worden sei.

Aus Sicht von Condor besteht dafür keine sachliche Rechtfertigung. Solche Duty-Travel-Vereinbarungen seien auch zwischen Wettbewerbern in der Luftfahrtbranche üblich, hieß es in der Mitteilung. Zudem führe die Lufthansa vergleichbare Abkommen mit anderen Fluggesellschaften unverändert fort.

Mit dem Ende der Vereinbarung können Condor-Mitarbeitende keine Dienstreisen mehr über das Buchungssystem "myIDTravel" mit der Lufthansa buchen. Damit entfallen vor allem für das fliegende Personal die Shuttle-Möglichkeiten zum Condor-Drehkreuz Frankfurt sowie den übrigen Abflughäfen der Airline. Nicht betroffen sind laut Mitteilung die übrigen Airlines der Lufthansa Group. Auch die Regelung für private Reisen beider Seiten bleibt bestehen.

Lufthansa bestätigt Neuregelung

Auf Anfrage von airliners.de bestätigte Lufthansa die Neuregelung. Der Konzern überprüfe seine Kooperationen und vertraglichen Vereinbarungen regelmäßig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und passe sie bei Bedarf an, teilte die Lufthansa mit. Über die sogenannten ID-Reisen können Mitarbeitende beider Airlines bislang Flüge der jeweils anderen Gesellschaft zu kostengünstigen Konditionen nutzen. Künftig beschränke sich diese gegenseitige Nutzung auf private Reisen.

Ein Sprecher der Lufthansa teilte weiter mit, Hintergrund der Neuregelung sei, dass die Vereinbarung über einen längeren Zeitraum deutlich unausgewogen genutzt worden sei. Der Grundgedanke einer gegenseitigen Nutzung sei damit nicht mehr gegeben gewesen.

"Eine Fortführung der Vereinbarung in ihrer bisherigen Form war aus Sicht von Lufthansa wirtschaftlich nicht mehr angemessen", so der Sprecher. Für Kunden habe die Neuregelung keine Auswirkungen.

Condor wollte sich auf Anfrage von airliners.de ausdrücklich nicht äußern.

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