Bundestag ebnet Weg für digitalen Check-in per Ausweischip, © DPA/Karl-Josef Hildenbrand
Menschen stehen am frühen Morgen des zweiten Streiktages der Lufthansa-Piloten, im Terminal 2 des Flughafen München am Self-Check-In vor einer Anzeigetafel. : Am Self-Check-In im Terminal 2 des Flughafens München warten viele Passagiere vor mehreren Automaten. Im Hintergrund hängt eine große Abflugtafel mit vielen Einträgen; die Aufnahme wirkt durch Glas gemacht und zeigt eine volle, frühe Morgenszene. © DPA / Karl-Josef Hildenbrand
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Der Bundestag berät an diesem Freitag abschließend über ein neues Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung. In der Ampel-Regierung noch vertagt, soll es nun Fluggesellschaften und Flughäfen ermöglicht werden, Daten aus Reisepässen oder Personalausweisen – insbesondere durch deren Chip – auszulesen und für digitale Check-ins zu nutzen.

Der Bundestag beschloss ein Gesetz der schwarz-roten Koalition, das den rechtlichen Rahmen dafür schafft.

Derzeit läuft die Flugabfertigung im Wesentlichen manuell ab.

Was soll die digitale Abfertigung bringen?

Bislang müssen Fluggäste an den verschiedenen Reisepunkten im Flughafen – Einchecken, Gepäckaufgabe, Passagierkontrolle, Boarding – unterschiedliche Dokumente wie Ausweis, Ticket oder Bordkarte vorlegen. Mit dem neuen Verfahren wird es Airlines erlaubt, die Daten von EU-Bürgern einmal zu Beginn der Reise zu registrieren.

Auch Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen teilnehmen.

Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. An den weiteren Stationen werden die Passagiere dann per biometrischer Gesichtserkennung identifiziert, statt erneut Dokumente vorzeigen zu müssen.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Nein. Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist ausdrücklich freiwillig. Der klassische Schalter bleibt erhalten. Das Gesetz schreibt außerdem sparsame und sichere Datenverarbeitung vor. Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf.

Ab wann können Reisende die neue Abfertigung nutzen?

Einen Tag X für alle Flughäfen wird es nicht geben, sagte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage, die dann von den Akteuren ausgefüllt werden muss. Einzelne Pilotprojekte gibt es beispielsweise am Flughafen Berlin oder für US-Reisende bei der Lufthansa in Frankfurt.

Nicht erfasst sind die Grenzkontrollen, die weiterhin von der Bundespolizei durchgeführt werden.

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