BDL erwägt Verfassungsbeschwerde gegen Luftsicherheitsgebühren, © dpa/Oliver Berg
Zum "Easy Security"-Projekt gehört auch der Einsatz von Ganzkörperscannern. © dpa / Oliver Berg
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Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Finanzierung von Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Das sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang im airliners.de-Podcast "Gedankenflüge".

Als Begründung führt der Verband an, dass Passagierkontrollen eine hoheitliche Aufgabe des Staates seien und nicht vollständig auf Passagiere und Airlines abgewälzt werden dürften.

Mehrere deutsche und ausländische Fluggesellschaften hatten in den 1990er Jahren bereits ähnliche Verfassungsbeschwerden eingelegt – und waren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies neun entsprechende Beschwerden mit Beschluss vom 11. August 1998 zurück (Az. 1 BvR 1270/94 u.a.).

Das Gericht befand damals, die Sicherheitskontrollen seien den Fluggesellschaften als Flugveranstaltern individuell zurechenbar und kämen ihnen nach dem Vorteilsprinzip zugute. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit liege nicht vor, da die Kosten über den Flugpreis weitergegeben werden könnten. Zum Zeitpunkt des Beschlusses betrug die Gebühr 3,50 bis 6,50 Deutsche Mark je Passagier.

Veränderte Rechtslage nach 9/11

Lang sieht die Rechtslage nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 grundlegend verändert. Im BVerfG-Beschluss von 1998 hatte das Gericht die Kostenverantwortung der Airlines unter anderem damit begründet, dass Sicherheitskontrollen primär deren Flugbetrieb schützten.

Lang argumentiert, seit 2001 diene die Luftsicherheit jedoch der allgemeinen Gefahrenabwehr und damit einem gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Der BDL existierte zum Zeitpunkt der früheren Klagen noch nicht. Der Verband wurde 2010 gegründet und vereint Fluggesellschaften, Flughäfen und weitere Luftverkehrsunternehmen. "Wo nicht geklagt wird, kann auch kein Urteil gefällt werden", sagte er im Podcast.

Milliardenlast ohne Mitsprache

Die Luftsicherheitsgebühr beträgt derzeit bis zu 15 Euro je Passagier – gegenüber dem früheren Deckel von zehn Euro ein Anstieg von 50 Prozent. Branchenweit summieren sich die Gesamtaufwendungen nach BDL-Angaben auf über eine Milliarde Euro jährlich.

Lang kritisiert zudem, dass Tarifabschlüsse im Luftsicherheitsgewerbe ohne Beteiligung der Luftverkehrsbranche zustande kämen. Gewerkschaft und Bundesregierung handelten die Verträge aus, die Kosten trügen letztlich die Passagiere. "Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter", sagte Lang.

Als Vergleich zieht der BDL die Bahn heran: Dort übernehme der Bund 80 Prozent der Sicherheitskosten. In der Luftfahrt betrage der staatliche Anteil null.

Lang verwies zudem auf die unterschiedliche Praxis in Europa: In vielen Ländern übernehme der Staat die Luftsicherheitskosten vollständig, in anderen teile er sie sich mit der Branche. Eine endgültige Entscheidung über eine Klage hat der Verband noch nicht getroffen.

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