Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach der Prüfung des Polizeiberichts zum Vorfall im Februar sei das Verfahren ergebnislos eingestellt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut mit. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass jemand durch sein Verhalten verfolgbare Straftaten begangen haben könnte.
Die Polizei war tätig geworden, nachdem ein "wohl unbeteiligter Dritter" eine Prüfung der Vorgänge über ein Kontaktformular beim Landeskriminalamt angeregt hatte. Anzeigen von betroffenen Passagieren gingen laut Polizei nicht ein.
Lufthansa bot freiwillige Entschädigungen an
Laut einer Lufthansa-Sprecherin wurden allen Betroffenen in Fliegern der Lufthansa Group finanzielle Entschädigungen angeboten – "obwohl die Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung aufgrund des Wetters keinen Anspruch darauf gehabt hätten".
Wer Kontaktdaten hinterlegt hatte, habe ein Entschuldigungsschreiben mit einem Link erhalten, um Ansprüche anzumelden. Die Höhe habe sich an der geplanten Reisestrecke bemessen.
Was in jener Februarnacht geschah
Insgesamt waren sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und starten sollten. Wegen starken Schneefalls durften die Maschinen wider Erwarten nicht abheben; Busse fehlten, um die Passagiere ins Terminal zurückzubringen. Eine Sonderfluggenehmigung war eingeholt worden, um Starts noch bis 1:00 Uhr nachts zu ermöglichen – die sechs betroffenen Flieger schafften es dennoch nicht.
Während die Passagiere warteten, befanden sich nach Airport-Angaben Dutzende Feuerwehrleute in unmittelbarer Nähe. "Sie hätten alarmiert werden sollen", sagte Flughafen-Geschäftsführer Thomas Hoff Andersson nach dem Vorfall.
Insgesamt hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben, die Situation mit Notfallmaßnahmen zu beheben: "Wir haben das nicht gut hingekriegt." Der Flughafen kündigte klarere Eskalationsregeln und eine engere Kooperation mit Lufthansa für künftige Fälle an.