Französisches Gericht erkennt Brustkrebs als Berufskrankheit an, © dpa/Christophe Ena
Leitwerke von Air-France-Maschinen. © dpa / Christophe Ena
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Die heute 59 Jahre alte Sophie Lainault hat in Frankreich nach einem zweieinhalbjährigen juristischen Kampf die Anerkennung ihrer Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit erreicht. Das Gericht von Bayonne verwies im nun bekannt gewordenen Juli-Urteil auf Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen als mögliche Auslöser.

Lainault arbeitete von 1989 bis 2019 als Flugbegleiterin und Kabinenchefin für Air France. In den 30 Jahren kam sie auf 12.600 Flugstunden, davon mehr als 6500 in der Nacht.

Ihr Antrag auf Anerkennung der Erkrankung war zunächst von zwei Behörden abgelehnt worden. Lainault klagte daraufhin zweieinhalb Jahre lang vor Gericht. Die nun erreichte Entscheidung ermöglicht es ihr, früher in Rente zu gehen.

"Es ist mein größter Wunsch, dass diese Entscheidung anderen Frauen den Weg öffnet", sagte Lainault.

Brustkrebs steht nicht auf der Liste der Berufskrankheiten

In Frankreich ist Brustkrebs nicht auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt, was Anerkennungen wie die von Lainault erschwert. Bestimmte Arbeitsbedingungen gelten dennoch als krebsfördernd, darunter Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und hormonaktive Stoffe.

Air France erklärte, sie sei an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen. Die Gesundheit der Mitarbeiter habe für das Unternehmen jedoch Priorität.

Brustkrebs ist mit rund 13.000 Todesfällen jährlich die tödlichste Krebsart bei Frauen in Frankreich. Die französische Agentur für Arbeitsschutz will 2027 eine Studie zum Zusammenhang zwischen Brustkrebs und Nachtarbeit, Strahlung sowie chemischen Substanzen veröffentlichen.

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