EuGH verpflichtet Fluggesellschaften zu transparenten Preisangaben, © dpa/Robert Günther
Buchungsmaske im Internet. © dpa / Robert Günther
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Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets sofort vollständige Preise angeben. Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilte der Europäische Gerichtshof in einer am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung (Az.: C-28/19).

Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit in Italien um die Preisangaben von Ryanair. Die italienische Wettbewerbsbehörde warf der irischen Billigfluggesellschaft vor, dass bei ihren Preisangeboten Informationen zur Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie zu Gebühren für den Online-Check-In und für die Zahlung mit einer anderen als der von Ryanair bevorzugten Kreditkarte fehlten.

Die Behörde verhängte deshalb Geldbußen wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen das Unternehmen. Dagegen klagte Ryanair vor Verwaltungsgerichten in Italien. Der italienische Staatsrat legte den Fall dem EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung vor.

Die EU-Richter verwiesen darauf, dass alle unvermeidbaren Preisbestandteile im ersten Angebot berücksichtigt werden müssen. Dazu zählten besonders die Mehrwertsteuer und die Gebühren für Fremd-Kreditkarten. Beim Check-in komme es darauf an, ob eine kostenfreie Alternative zur Verfügung stehe. Ist dies nicht der Fall, müssten auch diese Kosten bereits im erstgenannten Preis enthalten sein. Auswählbare Zusatzleistungen inklusive der darauf fälligen Steuern müssten hingegen erst zu Beginn des Buchungsverfahrens klar und transparent mitgeteilt werden.

Mit dem Urteil hat der EuGH nicht über den nationalen Rechtsstreit entschieden, sondern auf Antrag Italiens vorab EU-Rechtsfragen geklärt. Über den konkreten Rechtsstreit müssen jetzt die italienischen Gerichte entscheiden, die dabei aber die Vorgaben des EuGH berücksichtigen müssen.

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