Eine Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten hat sich nach Angaben mehrerer Diplomaten auf kleinere Änderungen bei der Reform der Fluggastrechte geeinigt und will die bisherigen Entschädigungszahlungen für Passagiere beibehalten.
Damit könnte nun auch das Europaparlament zufrieden sein, das sich mit breiter Mehrheit gegen eine Absenkung der Passagierrechte gestellt hatte. Die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Länder und dem Europaparlament sollen am Mittwoch und Donnerstag weitergehen.
Bei der Reform aus dem Jahr 2013 geht es um Entschädigungen, die Passagieren in der EU ab einer Verspätung von drei Stunden zustehen. Je nach Flugstrecke müssen Fluggesellschaften eine Pauschale von 250, 400 oder 600 Euro zahlen.
Eine Mehrheit der EU-Länder hatte ursprünglich geplant, diese Ansprüche zu senken. Auf Druck des Europaparlaments sind die entsprechenden Länder aber augenscheinlich davon abgerückt. Dies geht auch aus einem AFP vorliegenden Dokument hervor.
Informationspflicht ja, vorausgefülltes Formular nein
Fluggesellschaften sollen künftig verpflichtet werden, Passagiere aktiv über die Möglichkeit einer Entschädigung zu informieren. Wie dies genau aussehen soll, werde noch verhandelt, sagten Verhandlungsteilnehmer.
Ein vorausgefülltes Formular ist demnach nicht vorgesehen. Die EU will damit dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend machen.
Handgepäck-Regelung scheitert wohl
Abgeordnete des Europaparlaments hatten sich zusätzlich für neue Regeln beim Handgepäck eingesetzt. Ihr Ziel war, dass Passagiere einen kleinen Koffer kostenlos mit an Bord nehmen können. Damit dürften sie sich jedoch nicht durchsetzen. Ein vorläufiger Kompromiss sieht laut Verhandlungsteilnehmern vor, dass Fluggesellschaften bei der Buchung je einen Preis ohne und mit zusätzlichem Handgepäck anbieten müssen.
Kommt eine Einigung zustande, müsste am Freitag noch eine Mehrheit der EU-Staaten zustimmen – diese Mehrheit sei nach Diplomatenangaben noch nicht gesichert. Am kommenden Montag läuft eine Verhandlungsfrist ab: Steht bis dahin kein Kompromiss, bleibt es bei den bisherigen Regeln.