Drei Airlines kämpfen gegen Alitalia-Kredit, © ANSA/dpa/Ettore Ferrari
Alitalia steht zum Verkauf. © ANSA/dpa / Ettore Ferrari
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Gegen den staatlichen Kredit für die insolvente Alitalia haben drei konkurrierende Fluggesellschaften Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Ryanair, Adria Airways und die Gruppe IAG um British Airways gingen bereits im vergangenen Jahr gegen die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Beihilfe vor.

Das wurde erst jetzt bekannt, als die EU-Kommission ihr Schreiben an die italienische Regierung veröffentlichte. Darin heißt es, die drei Airlines hätten am 5., 12. und 15. Mai 2017 formale Beschwerden in Brüssel eingereicht - also wenige Tage, nachdem Alitalia unter Sonderverwaltung gestellt worden war.

Prüfverfahren seit Ende April 2018

Diese Eingaben nahm die EU-Kommission zum Anlass, den Überbrückungskredit für Alitalia unter die Lupe zu nehmen. Schließlich eröffnete sie Ende April 2018 ein offizielles Prüfverfahren. Der Verdacht: Es könnte sich um unerlaubte staatliche Beihilfe handeln.

© Alitalia, Lesen Sie auch: EU nimmt Alitalia-Kredite ins Visier

Genau das brachten auch die drei Beschwerdeträger vor: Das Darlehen überschreite sowohl das angemessene Maß als auch die zulässige Höchstdauer. Die italienische Regierung hatte zunächst 240 Millionen Euro Soforthilfe bewilligt. Der Kredit wurde dann in mehreren Schritten auf 900 Millionen Euro erhöht. Nach derzeitigem Stand muss das Geld ab dem 15. Dezember 2018 zurückgezahlt werden.

Die British-Airways-Mutter IAG bemängelte zudem, Alitalia habe trotz der Sonderverwaltung neue Strecken aufgenommen und so den Kredit für unerlaubte Wettbewerbsvorteile genutzt.

Walsh ist klar gegen Staatshilfen

"Wir sind gegen Staatshilfen. Unterstützung ist unter bestimmten Bedingungen zulässig, aber das italienische Unternehmen hat viele Male Subventionen erhalten, und diesmal wurde sie nicht einmal restrukturiert", erklärte IAG-Chef Willie Walsh jetzt laut dem Portal "E-Turbonews".

Bei der Brüsseler Wettbewerbskommission gibt es derweil eine starke Tendenz, im Alitalia-Verfahren gegen die Airline zu entscheiden. Der größte Teil der Beamten werte den Kredit nach aktuellem Stand als unerlaubte Beihilfe, berichtet der "Corriere della Sera" unter Berufung auf Quellen bei der EU-Kommission.

Streit um die Einmal-Regel

Besonders umstritten ist, ob Alitalia 2017 überhaupt staatliche Hilfe erhalten durfte. Dem EU-Wettbewerbsrecht zufolge gilt für Restrukturierungshilfen die Regel "One time, last time": Das Unternehmen muss danach mindestens zehn Jahre ohne weitere Unterstützung auskommen.

Alitalia bekam bereits 2008 ein staatliches Darlehen. Danach aber wurde die Airline verkauft und ging rechtlich in eine "neue" Alitalia über. Daher, so die Argumentation der italienischen Regierung, komme die Einmal-Regel hier nicht zur Anwendung.

Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist aber in dem Alitalia-Verfahren nicht unbedingt zu rechnen: Offiziell heißt es, dass die EU-Kommission sich um eine Entscheidung binnen 18 Monaten bemüht, also bis zum Oktober 2019.

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