Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat an deutschen Ryanair-Standorten rechtens, © airliners.de/David Haße
Ryanair-Flugzeuge und Swissport-Abfertigung am Flughafen Berlin © airliners.de / David Haße
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass an den deutschen Standorten der Ryanair-Tochter Malta Air Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz gegründet werden können (Az. sieben ABR 7/25). Das Gericht wies damit den jahrelangen Versuch des Unternehmens zurück, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland zu verhindern, wie Verdi am Mittwoch mitteilte.

Malta Air betreibt am BER einen Standort mit rund 320 Beschäftigten in Cockpit und Kabine. Personalentscheidungen – etwa über Einstellungen, Entlassungen oder Beförderungen – werden jedoch von der Unternehmensleitung in Malta und Irland getroffen. Verhandlungen über eine Personalvertretung waren gescheitert.

Die Fluggesellschaft hatte gerichtlich feststellen lassen wollen, dass am Stationierungsort BER kein Betriebsrat gebildet werden kann. Ihrer Auffassung nach sei dies nur möglich, wenn auch der Hauptbetrieb in Deutschland sitzt. Damit scheiterte sie bereits vor dem Arbeitsgericht Cottbus und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Die Beschwerde gegen diese Entscheidungen wies nun auch das BAG zurück. Ein Betriebsteil im rechtlichen Sinn könne dessen Beschluss zufolge auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.

Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende von Verdi, sprach von einem klaren Signal: "Das Bundesarbeitsgericht hat heute sehr deutlich gemacht: Auch die Ryanair-Gruppe kann sich nicht durch trickreiche Konzernkonstruktionen oder formale Zuständigkeiten der Mitbestimmung entziehen." Die Beschäftigten der Malta Air hätten seit 2018 gemeinsam mit Verdi für ihr Recht gekämpft – gegen einen Arbeitgeber, der mit erheblichem juristischen und organisatorischen Aufwand versucht habe, Betriebsratsstrukturen zu verhindern.

Verdi sieht Zusammenhang mit BER-Schließung

Die Gewerkschaft äußerte zugleich scharfe Kritik an der angekündigten Schließung der Ryanair-Basis am Berliner Flughafen BER zum 24. Oktober. Berlin ist der einzige Ryanair-Standort in Deutschland mit einem Betriebsrat – und war die erste Base der Malta Air, an der eine solche Arbeitnehmervertretung überhaupt gewählt wurde. Behle sagte, der zeitliche Zusammenhang zwischen der bevorstehenden BAG-Entscheidung und der Schließungsankündigung lege den Verdacht nahe, dass gezielt Druck auf Beschäftigte an anderen Standorten ausgeübt werden solle, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte zu verzichten.

Auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hatte die Schließung zuvor als strategischen Einschüchterungsversuch bewertet. VC-Präsident Andreas Pinheiro verwies auf einen engen zeitlichen Zusammenhang: Im April hatte Ryanair die Dienstpläne der Berliner Piloten umgestellt. Ein Arbeitsgericht verpflichtete den Arbeitgeber daraufhin, zumindest für den Berliner Standort wieder zum ursprünglichen Rhythmus zurückzukehren. Kurz nach dem Urteil kündigte die Airline die vollständige Schließung der Basis an.

Ryanair begründet die BER-Schließung mit zu hohen Standortkosten. Alle sieben derzeit in Berlin stationierten Flugzeuge sollen auf günstigere Standorte in Schweden, der Slowakei, Albanien und Italien verlagert werden. Das Flugangebot am BER wird im Winterflugplan um 50 Prozent reduziert.

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