Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Klage von Aviapartner gegen die Vergabe einer Bodenabfertigungskonzession am Flughafen Düsseldorf abgewiesen. Das teilt die am Verfahren beteiligte Kanzlei DLA Piper mit.
Das Gericht bestätigte demnach mit Urteil vom 5. März die Auswahlentscheidung des Landes in vollem Umfang. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, schafft es nach Einschätzung der in dem Verfahren für Wisag tätige Kanzlei Rechtssicherheit für künftige Konzessionsvergaben nach der Bodenabfertigungsverordnung.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hatte im Dezember 2022 drei Bodenabfertigungslizenzen am Flughafen Düsseldorf vergeben – an Wisag, AAS und Acciona. Aviapartner hatte diese Entscheidung im Januar 2023 vor dem OVG NRW (Az. 20 D 10/23.AK) angefochten.
Ein parallel eingeleitetes Eilverfahren war bereits im März 2023 gegen Aviapartner entschieden worden. Das Gericht sah im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren weder Rechts- noch Verfahrensfehler.
Aviapartner hatte zuletzt Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.