Die neue Tarifvereinbarung gewähre den Bodenverkehrsdienstleistern die für Geschäftsprojekte so wichtige Planungssicherheit, die auch ein zentrales Element in der Verhandlungsführung der Arbeitgeber Swissport, Wisag und Aeroground gewesen sei, teilte die Interessenvertretung "Forum der Bodenverkehrsdienstleister" mit. Die Tarifparteien hätten sich darauf geeinigt, die Löhne der Beschäftigten in einem ersten Schritt ab dem 1. März 2020 um 150 Euro, ab dem 1. Januar 2021 um 150 Euro sowie ab dem 1. Januar 2022 um weitere 100 Euro zu erhöhen.
Des Weiteren hätte die Verhandlungsführung von Verdi zugesichert, rund um den Eröffnungstermin des BER auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten.
Der Berliner Fokus: Die BER-Eröffnung darf nicht schiefgehen
"Bei dem jetzt erzielten Abschluss sind die Unternehmen der Bodenverkehrsdienste in Berlin und Brandenburg bis an die Grenzen des Machbaren gegangen", sagte ein Sprecher der Arbeitgeberseite. "Der neue Tarifvertrag sorgt neben einer erheblichen Lohnsteigerung unserer Mitarbeiter für langfristige Planungssicherheit – insbesondere im Hinblick auf die Eröffnung des BER."
Eigentlich hatte Verdi eine Lohnerhöhung bei einer gleichzeitigen Begrenzung des Tarifvertrages auf acht Monate gefordert. Denn im Sommer soll ein Branchentarifvertrag die Arbeitsbedingungen für möglichst alle Angestellten im Bodenverkehr an deutschen Flughäfen vereinheitlichen.
Mit dem jetzt erzielten Ergebnis zeigte sich Verdi jedoch zufrieden. Einerseits sei "dieser Tarifabschluss ein gewaltiger Schritt, um die Bezahlung der harten Arbeit auf den Flughäfen auf ein angemessenes Niveau zu heben", kommentierte Enrico Rümker, der Verhandlungsführer der Gewerkschaft.
Sonderkündigungsrecht bei Zustandekommen von Branchentarifvertrag
Außerdem gebe es für den regionalen Tarifvertrag ein Sonderkündigungsrecht. Sollte es während der Laufzeit des Tarifvertrags zu einem bundesweiten Vergütungstarifvertrag kommen, würde dieses greifen. Damit könnten auch die Beschäftigten aus Berlin/Brandenburg unter die bundesweiten Regelungen fallen. Zudem habe man am 24. Februar 2020 den Manteltarifvertrag zum 31. August 2020 gekündigt.
Somit ergebe sich die Chance, Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und betriebliche Altersvorsorge neu zu regeln, so der Gewerkschafter. Die heiße Phase der avisierten Eröffnung des Flughafens BER werde jedoch nicht durch Arbeitskämpfe bei den Flughafenbeschäftigten im Bodenverkehrsdienst gestört.
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