Separates Brexit-Abkommen für Flugverkehr gefordert, © Thomas Cook
Christoph Debus. © Thomas Cook
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Ein umfassendes Abkommen für den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ist weiterhin nicht in Sicht. Deshalb bereiten sich beide Seiten mittlerweile auf ein "No-Deal"-Szenario vor: Für wichtige Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens sollen Einzelregelungen für die Zeit nach dem Brexit gefunden werden.

Nun fordert Christoph Debus, Chef der Thomas Cook Group Airlines, auch ein Abkommen für die Luftfahrt. "Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit und die hohe Komplexität des Themas muss dringend eine rechtsverbindliche Regelung getroffen werden", schreibt Debus in einem Gastbeitrag für die "Zeit".

Die Luftfahrt brauche "schnelle, pragmatische und rechtsverbindliche Lösungen", meint der Airline-Chef.

Unvorstellbar scheint, dass nach dem 29. März 2019 der Flugverkehr mit Großbritannien ernsthaft eingeschränkt werden könnte.

Christoph Debus, Chef der Thomas Cook Group Airlines

Deshalb appelliert Debus "an die politischen Entscheidungsträger, möglichst rasch die offenen Punkte zu klären und ein Flugverkehrsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU abzuschließen".

Großes Brexit-Risiko für Thomas Cook

Der Reisekonzern Thomas Cook und seine Airlines sind in besonderer Weise vom Brexit betroffen: Das Unternehmen hat seinen Sitz in London, mehr als 70 Prozent des Umsatzes werden aber auf dem europäischen Festland erzielt. Zur Airline-Gruppe des Konzerns gehören neben der deutschen Condor Gesellschaften in Großbritannien, Skandinavien und Spanien.

Thomas Cook hat deshalb bereits 2016 eine Brexit-Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich auf die Risiken durch den Verlust des gemeinsamen Markts vorzubereiten. Debus weist nun auf drei Unsicherheitsfaktoren für die Luftfahrt hin: Welche Eigentümerstruktur muss künftig eine Airline haben, um innerhalb der EU fliegen zu dürfen? Bisher müssen mindestens 50 Prozent der Anteile bei Eigentümern aus der EU liegen. Wie werden die Verkehrsrechte zwischen Großbritannien und der EU geregelt? Und können die Briten Mitglied der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) bleiben.

Vorschläge für Einzelregelungen

Airline-Chef Debus hält die Vorschläge der britischen Regierung vom Juli für einen "guten Ausgangspunkt" für eine Übergangsregelung. Premierministerin Theresa May hatte einen Teilverbleib des Königreichs im EU-Binnenmarkt vorgeschlagen und eine Reihe von Vorschlägen zur Regelung der gegenseitigen Beziehungen gemacht.

Für den Flugverkehr wird dort ein Luftverkehrsabkommen mit vollliberalisiertem Zugang für Flüge aus und innerhalb des Territoriums der EU und Großbritanniens vorgeschlagen. Als Vorbild wird das Abkommen der EU mit Kanada genannt.

In den Bereichen Flugsicherung und Flugsicherheit regt die britische Regierung eine enge Kooperation mit der EU an und will sich an den Regeln und Kosten der Easa beteiligen, ohne Mitglied zu bleiben.

Die Vorschläge der Briten und insbesondere der weitere Zugang zum Binnenmarkt sind mittlerweile aber von der EU verworfen worden. Brexit-Chefverhandler Michel Barnier sagte im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", eine solche Regelung würde zu einem "unfairen Wettbewerb" führen und das Ende des europäischen Projekts bedeuten.

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