Die Zahl der Verbraucherklagen wegen Flugverspätungen oder Flugausfällen ist auf Rekordkurs. Von Januar bis Juli sind rund 70.000 solcher Klagen bei den Amtsgerichten eingegangen - so viele wie im kompletten Jahr 2022, berichtet die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf Recherchen der "Deutschen Richterzeitung".
Bis Jahresende könnten rund 120.000 Klagen vorliegen, das wäre Rekord. Allein beim Amtsgericht Köln sind bislang knapp 18.800 Klagen eingegangen. Das für den Flughafen Berlin-Brandenburg zuständige Gericht in Königs Wusterhausen verzeichnet rund 8600, genau wie das Gericht in Frankfurt (Main). Auf den Plätzen vier und fünf folgen Düsseldorf mit 6700 und das für den Flughafen München zuständige Amtsgericht Erding mit 5600 Fällen.
Für die Amtsgerichte ist die Klagewelle eine riesige Belastung. "Die Lage ist aktuell angespannter denn je", sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, der "Bild am Sonntag". "Die Massenklagen von Fluggästen, die mithilfe von Legal Tech-Anbietern wie Flightright ihre Rechte durchsetzen, machen vielen Gerichten schwer zu schaffen." Der Richterbund fordert wegen der Klageflut jetzt Hilfe von der Politik.
Seit dem Ende der Corona-Pandemie reisen die Menschen wieder deutlich häufiger mit dem Flugzeug, auch wenn die Fluggastzahlen das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht haben.
"Die Politik ist gefordert, die betroffenen Amtsgerichte durch KI-Assistenz technisch aufzurüsten und personell zu verstärken, damit sie die Klagewelle bewältigen und Verbrauchern schnell helfen können", so Rebehn.
Fällt ein Flug aus oder landet mehr als drei Stunden zu spät, steht Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Je nach Flugdistanz sind das 250, 400 oder 600 Euro.
Ausgenommen sind Verspätungen wegen außergewöhnlicher Umstände, also zum Beispiel wegen Unwettern, Naturkatastrophen oder einer Sperrung des Luftraums. Die Abgrenzung ist aber nicht immer einfach, weshalb viele Fälle vor Gericht landen.