Zahl der Drohnen-Straftaten in Baden-Württemberg steigt deutlich, © dpa/Julian Stratenschulte
In der Nähe von Flughäfen sind Drohnen ein immer größeres Sicherheitsrisiko © dpa / Julian Stratenschulte
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Die Polizei in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg von Straftaten mit Drohnen registriert. Im vergangenen Jahr erfasste sie 36 Fälle, an denen Drohnen beteiligt waren. Im Jahr zuvor waren es 28, 2023 noch 17. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der SPD hervor.

Am häufigsten ging es dabei um die Verletzung der Privatsphäre, etwa wenn mit Hilfe von Drohnen in Wohnungen fotografiert wurde. Das Innenministerium führt dazu 15 Fälle auf. Auch der Luftverkehr wurde nach Angaben des Ministeriums wiederholt von Drohnen gestört: 2025 registrierten die Behörden elf entsprechende Fälle, etwas mehr als im Jahr zuvor. Aufgeklärt wurde 2025 weniger als die Hälfte aller Vorfälle, nämlich 47,2 Prozent.

Für das laufende Jahr nennt das Innenministerium noch keine Zahlen, geht aber von einem weiteren Zuwachs aus. Auf Basis der Monate Januar bis Juni zeichne sich bereits ein Anstieg der Straftaten mit Drohnen ab, teilte das Ministerium mit.

Aus Sicht der SPD-Fraktion braucht die Polizei im Land wegen der wachsenden Gefahr durch Drohnen mehr Befugnisse. "Die Landesregierung steht in der Pflicht, unsere Polizei so aufstellen, dass sie Drohnen immer und überall abwehren kann", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Boris Weirauch (SPD). Dazu gehöre eine weitreichende gesetzliche Grundlage, damit die Polizei Drohnen rechtssicher und effizient abschießen könne. Als Beispiel nannte Weirauch Bayern.

Innenministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Das Innenministerium sieht dagegen keinen akuten Änderungsbedarf an der Rechtslage im Land. Die Polizei habe bereits jetzt die Möglichkeit, Drohnen zu erkennen und gegen sie vorzugehen, wenn von ihnen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, teilte das Ministerium in seiner Antwort auf die SPD-Anfrage mit.

Zuständig seien bei Drohnensichtungen zunächst die regionalen Polizeipräsidien. Diese könnten bei Bedarf die Unterstützung des Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrums der Polizeihubschrauberstaffel anfordern.

Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Ort

Für Drohnen über Flughäfen oder Bahnstrecken ist dagegen die Bundespolizei zuständig. Die Bundeswehr wiederum sichert den Luftraum über ihren eigenen Liegenschaften. Seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Frühjahr kann sie die Länder bei Bedarf einfacher bei der Drohnenabwehr unterstützen. Die Bundeswehr registriert nach eigenen Angaben seit einigen Jahren eine Zunahme von Drohnensichtungen.

Anfang August war am Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert, möglicherweise einer zweiten Drohne.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem "hybriden" Angriff "fremder Mächte".

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